Neuerungen (AHB): Unterschied zwischen den Versionen

 
 
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* die Vorschriften zur Vorsorgeversicherung, die nun einen klarstellenden Hinweis enthalten, dass die Versicherung „im Rahmen des bestehenden Vertrages“ erfolgt und nicht im Rahmen eventuell für das neue Risiko einschlägiger BBR. Außerdem ist der Ausschlusskatalog der Vorsorgeversicherung insbesondere durch die Streichung von Risiken mit geringer Relevanz oder nicht überproportional hohem Schadenpotential (z.B. Theater, Kino, Zirkus, Tribünen) gestrafft,
 
* die Vorschriften zur Vorsorgeversicherung, die nun einen klarstellenden Hinweis enthalten, dass die Versicherung „im Rahmen des bestehenden Vertrages“ erfolgt und nicht im Rahmen eventuell für das neue Risiko einschlägiger BBR. Außerdem ist der Ausschlusskatalog der Vorsorgeversicherung insbesondere durch die Streichung von Risiken mit geringer Relevanz oder nicht überproportional hohem Schadenpotential (z.B. Theater, Kino, Zirkus, Tribünen) gestrafft,
  
* ein genereller Ausschluss für zulassungs- oder führerscheinpflichtige Fahrzeugrisiken sowie das Bahnrisiko  
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* ein genereller Ausschluss für zulassungs- oder führerscheinpflichtige Fahrzeugrisiken sowie das Bahnrisiko (= Pflichtversicherung). Neu aufgenommen sind die sog. Kurzfristrisiken, so z.B. kurzfristige Veranstaltungen o.ä.,
(= Pflichtversicherung). Neu aufgenommen sind die sog. Kurzfristrisiken, so z.B. kurzfristige Veranstaltungen o.ä.,
 
  
 
* Aktualisierung des bisherigen Ausschlusskatalogs des § 4  durch Streichung von Ausschlusstatbeständen mit geringer Relevanz bzw. Ausschlusstatbeständen, die eher dem Regelungsbereich von BBR zuzuordnen sind.
 
* Aktualisierung des bisherigen Ausschlusskatalogs des § 4  durch Streichung von Ausschlusstatbeständen mit geringer Relevanz bzw. Ausschlusstatbeständen, die eher dem Regelungsbereich von BBR zuzuordnen sind.
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[[Kategorie: AHB]]
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[[Kategorie: Haftpflicht]]

Aktuelle Version vom 27. August 2007, 17:35 Uhr

Die gesetzlichen Änderungen durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz sowie das Gesetz zur Änderung schadenersatzrechtlicher Vorschriften aus dem Jahr 2002, erforderten auch eine Reformierung und Modernisierung der AHB. Diese erfolgten in 2004 und in 2006. Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf die AHB 2006.

Deren hauptsächliche Neuerungen sind:

Gestrichen wurden,

Außerdem ist eine Neuordnung der Ausschlusstatbestände, mit Aufhebung der bisherigen Trennung von „abdingbaren“ (§ 4 Ziff. I) und „nicht-abdingbaren“ (§ 4 Ziff. II) Ausschlusstatbeständen erfolgt.