Bauherrenhaftpflicht eigene Bauvorhaben (BHV): Unterschied zwischen den Versionen

 
 
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Eingeschlossen ist generell auch die Bauherrenhaftpflicht des VN bis zu einer bestimmten Versicherungssumme. Damit wird dem VN Versicherungsschutz für notwendige Aus- und Umbauten seiner Betriebsgebäude geboten ohne, dass er diese Baumaßnahmen gesondert melden müsste.
 
Eingeschlossen ist generell auch die Bauherrenhaftpflicht des VN bis zu einer bestimmten Versicherungssumme. Damit wird dem VN Versicherungsschutz für notwendige Aus- und Umbauten seiner Betriebsgebäude geboten ohne, dass er diese Baumaßnahmen gesondert melden müsste.
  
  Mitversichert ist hinsichtlich dieser Grundstücke, Gebäude und Räumlichkeiten die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer aufgewendeten Bausumme von insgesamt EUR ….. je Versicherungsjahr.
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[[Kategorie: Gewerbliche Haftpflicht]]

Aktuelle Version vom 27. August 2007, 17:47 Uhr

Eingeschlossen ist generell auch die Bauherrenhaftpflicht des VN bis zu einer bestimmten Versicherungssumme. Damit wird dem VN Versicherungsschutz für notwendige Aus- und Umbauten seiner Betriebsgebäude geboten ohne, dass er diese Baumaßnahmen gesondert melden müsste.

Mitversichert ist hinsichtlich dieser Grundstücke, Gebäude und 
Räumlichkeiten die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers 
als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, 
Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer aufgewendeten 
Bausumme von insgesamt EUR ….. je Versicherungsjahr.

Beispiele: