Eigenschaftsvereinbarung (BHV): Unterschied zwischen den Versionen

 
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
'''Zusicherungshaftung / Schäden aufgrund von Sachmängeln infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften'''
 
'''Zusicherungshaftung / Schäden aufgrund von Sachmängeln infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften'''
 
 
  Eingeschlossen sind – insoweit abweichend von Ziffern 1.1, 1.2 und 7.3 AHB – auf Sachmängeln beruhende Schadenersatzansprüche Dritter im gesetzlichen Umfang wegen Personen-, Sach- und daraus entstandener weiterer Schäden, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Abnehmer über bestimmte Eigenschaften seiner Erzeugnisse, Arbeiten und Leistungen dafür verschuldensunabhängig einzustehen hat, dass diese bei Gefahrübergang vorhanden sind.
+
  Eingeschlossen sind – insoweit abweichend von Ziffern 1.1, 1.2 und  
 +
7.3 AHB – auf Sachmängeln beruhende Schadenersatzansprüche Dritter  
 +
im gesetzlichen Umfang wegen Personen-, Sach- und daraus entstandener  
 +
weiterer Schäden, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund einer  
 +
Vereinbarung mit seinem Abnehmer über bestimmte Eigenschaften seiner  
 +
Erzeugnisse, Arbeiten und Leistungen dafür verschuldensunabhängig  
 +
einzustehen hat, dass diese bei Gefahrübergang vorhanden sind.
  
 
''Beispiel:''
 
''Beispiel:''
Zeile 9: Zeile 15:
  
  
[[Kategorie: BHV]]
+
[[Kategorie: Gewerbliche Haftpflicht]]

Aktuelle Version vom 27. August 2007, 17:49 Uhr

Zusicherungshaftung / Schäden aufgrund von Sachmängeln infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften

Eingeschlossen sind – insoweit abweichend von Ziffern 1.1, 1.2 und 
7.3 AHB – auf Sachmängeln beruhende Schadenersatzansprüche Dritter 
im gesetzlichen Umfang wegen Personen-, Sach- und daraus entstandener 
weiterer Schäden, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund einer 
Vereinbarung mit seinem Abnehmer über bestimmte Eigenschaften seiner 
Erzeugnisse, Arbeiten und Leistungen dafür verschuldensunabhängig 
einzustehen hat, dass diese bei Gefahrübergang vorhanden sind.

Beispiel: