Medienverluste (BHV): Unterschied zwischen den Versionen

 
 
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  Mitversichert sind Haftpflichtansprüche, die wegen des Verlustes von Flüssigkeiten oder Gasen erhoben werden, weil die zur Lagerung oder Beförderung dieser Medien vom Versicherungsnehmer hergestellten, gelieferten oder montierten Rohrleitungen bzw. Behältnisse fehlerhaft sind bzw. vom Versicherungsnehmer fehlerhaft montiert, installiert oder gewartet worden sind.
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  Mitversichert sind Haftpflichtansprüche, die wegen des Verlustes von
  Der Versicherungsschutz wird insoweit - in Ergänzung von Ziffer 2.2 AHB - auf die gesetzliche Haftpflicht aus Abhandenkommen dieser Sachen ausgedehnt.
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Flüssigkeiten oder Gasen erhoben werden, weil die zur Lagerung oder  
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[[Kategorie: Gewerbliche Haftpflicht]]

Aktuelle Version vom 27. August 2007, 17:54 Uhr

Mitversichert sind Haftpflichtansprüche, die wegen des Verlustes von
Flüssigkeiten oder Gasen erhoben werden, weil die zur Lagerung oder 
Beförderung dieser Medien vom Versicherungsnehmer hergestellten, 
gelieferten oder montierten Rohrleitungen bzw. Behältnisse 
fehlerhaft sind bzw. vom Versicherungsnehmer fehlerhaft montiert, 
installiert oder gewartet worden sind.
Der Versicherungsschutz wird insoweit - in Ergänzung von Ziffer 2.2 
AHB - auf die gesetzliche Haftpflicht aus Abhandenkommen dieser 
Sachen ausgedehnt.

Beispiele: