Mietsachschäden (BHV): Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie: Gewerbliche Haftpflicht]]

Aktuelle Version vom 27. August 2007, 17:55 Uhr

an Gebäude und Räumlichkeiten (Brand, Wasser)

Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche
Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten 
(nicht geleasten) Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an 
Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus 
ergebenden Vermögensschäden durch Brand, Explosion, Leitungs-
wasser und durch Abwasser.

Beispiel:


Mietsachschäden an Gebäude und Räumlichkeiten durch sonstige Ursachen

Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche
Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten 
(nicht geleasten) Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an 
Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich 
daraus ergebenden Vermögensschäden.

Beispiele: