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Aktuelle Version vom 27. August 2007, 17:59 Uhr
Allgemein sind in der BHV eine Vielzahl von Personen versichert.
Mitversicherte Personen sind
- die gesetzlichen Vertreter des VN (sog. Repräsentanten),
- Personen, die er zur Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teiles desselben angestellt hat (z.B. Abteilungsleiter),
- sämtliche übrige Betriebsangehörige (z.B. Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Leiharbeitskräfte)
- Insolvenzverwalter (der auch als gesetzlicher Vertreter anzusehen ist, aber meist gesondert erwähnt wird).