Nachhaftung (BHV): Unterschied zwischen den Versionen

 
 
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  Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses durch endgültige Produktions- und / oder endgültige Betriebseinstellung, nicht aus anderen Gründen (insbesondere nicht bei Kündigung des Vertragsverhältnisses), kann eine Verlängerung des Versicherungsschutzes im Umfang dieses Vertrages beantragt werden.
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  Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses durch endgültige  
  Diese Bestimmung findet auf die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung keine Anwendung.
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Produktions- und / oder endgültige Betriebseinstellung, nicht aus  
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anderen Gründen (insbesondere nicht bei Kündigung des  
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Vertragsverhältnisses), kann eine Verlängerung des  
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Versicherungsschutzes im Umfang dieses Vertrages beantragt werden.
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  Diese Bestimmung findet auf die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung  
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[[Kategorie: Gewerbliche Haftpflicht]]

Aktuelle Version vom 27. August 2007, 18:01 Uhr

Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses durch endgültige 
Produktions- und / oder endgültige Betriebseinstellung, nicht aus 
anderen Gründen (insbesondere nicht bei Kündigung des 
Vertragsverhältnisses), kann eine Verlängerung des 
Versicherungsschutzes im Umfang dieses Vertrages beantragt werden.
Diese Bestimmung findet auf die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung 
keine Anwendung.

Beispiel: