Nachhaftung (BHV): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. August 2007, 18:01 Uhr

Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses durch endgültige 
Produktions- und / oder endgültige Betriebseinstellung, nicht aus 
anderen Gründen (insbesondere nicht bei Kündigung des 
Vertragsverhältnisses), kann eine Verlängerung des 
Versicherungsschutzes im Umfang dieses Vertrages beantragt werden.
Diese Bestimmung findet auf die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung 
keine Anwendung.

Beispiel: