Verkaufs- und Lieferbedingungen (BHV): Unterschied zwischen den Versionen

 
 
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  Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Anspruchsteller die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen rechtswirksam vereinbart sind, wird sich der Versicherer auf den Haftungsausschluss für weitergehende Schäden nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht und er nach gesetzlichen Bestimmungen zur Haftung verpflichtet ist.
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  Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Anspruchsteller die  
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[[Kategorie: Gewerbliche Haftpflicht]]

Aktuelle Version vom 27. August 2007, 18:20 Uhr

Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Anspruchsteller die 
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen rechtswirksam vereinbart 
sind, wird sich der Versicherer auf den Haftungsausschluss für 
weitergehende Schäden nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer dies
wünscht und er nach gesetzlichen Bestimmungen zur Haftung 
verpflichtet ist.

Beispiel: