Pe (Diskussion | Beiträge) K (Vorsorgeklausel BHV) wurde nach Vorsorgeklausel (BHV) verschoben) |
|||
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
In den meisten BBR wird auch die Versicherungssumme für die Vorsorgedeckung erhöht. | In den meisten BBR wird auch die Versicherungssumme für die Vorsorgedeckung erhöht. | ||
− | Abweichend von Ziff. 4.2 AHB gelten die vereinbarten Versicherungssummen auch für die Vorsorgeversicherung. | + | Abweichend von Ziff. 4.2 AHB gelten die vereinbarten |
+ | Versicherungssummen auch für die Vorsorgeversicherung. | ||
''Beispiel:'' | ''Beispiel:'' | ||
Zeile 9: | Zeile 10: | ||
− | [[Kategorie: | + | [[Kategorie: Gewerbliche Haftpflicht]] |
In den meisten BBR wird auch die Versicherungssumme für die Vorsorgedeckung erhöht.
Abweichend von Ziff. 4.2 AHB gelten die vereinbarten Versicherungssummen auch für die Vorsorgeversicherung.
Beispiel: