Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung (BUZ): Unterschied zwischen den Versionen

 
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Version vom 4. September 2007, 17:37 Uhr

Die bekannteste Form der Berufsunfähigkeitsvorsorge stellt die so genannte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) dar. Hierbei wird der BU-Schutz mit einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung kombiniert.

Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen bieten dabei einen systematischen Vermögensaufbau für die Zukunft. Es werden hierbei unterschieden:


Gleichzeitig kann in beiden Varianten für den Todesfall eine Hinterbliebenenabsicherung – in Form einer Todesfallversicherungssumme - vereinbart werden.

Demgegenüber stellt die Kombination einer BUZ mit einer Risiko-Lebensversicherung (RLV) eine preiswertere Alternative dar, da hier kein Kapital für das Alter aufgebaut wird. Andererseits bedeutet dies, dass im BU-Fall die Sparbemühungen der eigenen Altersvorsorge selbst fortgesetzt werden müssen, um das notwendige Altersvorsorgekapital aufzubauen.

Wichtig!: Gleich ob mit einer kapitalbildenden Versicherung oder einer RLV, im BU-Leistungsfall wird zum einen die vereinbarte BU-Rente ausgezahlt und die Hauptversicherung beitragsfrei gestellt. So werden beispielsweise weiter Prämien in die Rentenversicherung durch das Versicherungsunternehmen investiert, ohne dass der Kunde selbst weitere Prämien dafür aufbringen muss.