Sechsmonatige Berufsunfähigkeit (BU): Unterschied zwischen den Versionen

 
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Viele Versicherer formulieren in ihren Bedingungen, dass nach sechsmonatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit gilt. Häufig wird dann rückwirkend auch für die sechs Monate geleistet.  
 
Viele Versicherer formulieren in ihren Bedingungen, dass nach sechsmonatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit gilt. Häufig wird dann rückwirkend auch für die sechs Monate geleistet.  
  
[[Kategorie: Berufsunfähigkeitsversicherung]]
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[[Kategorie:Berufsunfähigkeitsversicherung]]
[[Kategorie: Personenversicherung]]
 

Version vom 5. September 2007, 10:07 Uhr

Viele Versicherer formulieren in ihren Bedingungen, dass nach sechsmonatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit gilt. Häufig wird dann rückwirkend auch für die sechs Monate geleistet.