Staffelregelung (BU): Unterschied zwischen den Versionen

 
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Die Vertragsbedingungen können vorsehen, dass bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit nur ein Teil der vereinbarten Rente gezahlt wird. Zum Beispiel könnte der Versicherte bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von 45 Prozent entsprechend 45 Prozent der vollen Rente erhalten.
 
Die Vertragsbedingungen können vorsehen, dass bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit nur ein Teil der vereinbarten Rente gezahlt wird. Zum Beispiel könnte der Versicherte bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von 45 Prozent entsprechend 45 Prozent der vollen Rente erhalten.
 
   
 
   
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[[Kategorie:Berufsunfähigkeitsversicherung]]
[[Kategorie: Personenversicherung]]
 

Version vom 5. September 2007, 10:08 Uhr

Die Vertragsbedingungen können vorsehen, dass bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit nur ein Teil der vereinbarten Rente gezahlt wird. Zum Beispiel könnte der Versicherte bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von 45 Prozent entsprechend 45 Prozent der vollen Rente erhalten.