Erzeugnisse / Produkte (Rückruf-V): Unterschied zwischen den Versionen

 
 
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Aktuelle Version vom 5. September 2007, 15:41 Uhr

In Ziff. 1.2 wird der Begriff des Erzeugnisses definiert und klargestellt, dass insoweit neben den eigenen Erzeugnissen des VN auch die Produkte Dritter erfasst werden, die Erzeugnisse des VN enthalten.

Beispiel:

Damit wird den Bedürfnissen der Zulieferbetriebe Rechnung getragen, die im Regresswege für die Kosten des Rückrufes des Endproduktes, in das ihr fehlerhaftes Teil eingegangen ist, zur Verantwortung gezogen werden können.