Transportversicherungen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Die Ausstellungsversicherung ==
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* Die Ausstellungsversicherung
  
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* Die Werkverkehrsversicherung (auch Autoinhaltsversicherung genannt)
  
 
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* Die Generalpolice für Bezüge und/oder Versendungen
==Die Werkverkehrsversicherung (auch Autoinhaltsversicherung genannt)==
 
 
 
Mit einer Werkverkehrsversicherung, auch Autoinhaltsversicherung genannt, lassen sich Transporte von Gütern aller Art mit eigenen Kraftfahrzeugen versichern. Ausgenommen davon sind Beförderungen von Umzugsgut (siehe hierzu die Seite zur Haftung der Frachtführer), Valoren, Gold- und Silberwaren, lebenden Tieren, Kraftfahrzeugen aller Art sowie explosiblen und radioaktiven Stoffen.
 
 
 
Der standardmäßige Deckungsumfang der Werkverkehrsversicherung umfasst Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter infolge Unfall des Transportmittels, höhere Gewalt, Elementarereignisse, Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug und Diebstahl des gesamten Fahrzeugs sowie Raub und räuberische Erpressung.
 
 
 
Der Ersatz von Diebstahlschäden ist allerdings standardmäßig durch die so genannte Nachtzeitklausel eingeschränkt. Sie besagt, dass Einbruchdiebstahlschäden in das Fahrzeug bzw. Diebstahl des gesamten Fahrzeugs dann nicht versichert sind, wenn sich das Fahrzeug in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr mehr als zwei Stunden unbeaufsichtigt abgestellt ist oder während der Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr auf einem Laternenparkplatz steht.
 
 
 
Nicht versichert sind auch die standardmäßigen Ausschlüsse Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Kernenergie, Radioaktivität, Aufruhr, Plünderung, innere Unruhen, politische Gewalthandlungen, Streik, Aussperrung, Sabotage, Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand.
 
 
 
Ferner sind ausgeschlossen Schäden durch das Fehlen oder Mängel an der handelsüblichen Verpackung sowie durch mangelhafte oder unsachgemäße Verladeweise. Auch Bremsschäden, also Schäden durch das Umfallen von Waren durch eine scharfe Bremsung, mit der ein Unfall des Transportmittels gerade noch vermieden werden konnte, und Schäden beim Be- und Entladen sind nicht versichert.
 
 
 
Der Geltungsbereich der Versicherung ist die Bundesrepublik Deutschland. Aufgrund besonderer Vereinbarung und gegen Beitragszuschlag können auch Transporte in das Ausland versichert werden.
 
 
 
Aufgrund der Vielzahl der Ausschlüsse ist der Deckungsumfang der Werkverkehrsversicherung in der letzten Zeit von einzelnen Versicherern verbessert worden. So wurde z.B. die Nachtzeitklausel gestrichen und auch Aufenthalte am Domizil des Versicherungsnehmers, dessen Fahrer oder Angestellten sind teilweise mitversichert. Teilweise können auch Be- und Entladeschäden mitversichert werden. Da der Deckungsumfang inzwischen von Versicherer zu Versicherer verschieden ist, sollte außer dem Beitrag auch der Deckungsumfang verglichen werden.
 
 
 
Apropos Beitrag: Dieser richtet sich nach dem so genannten Ladungsmaximum. Darunter ist der Wert zu verstehen, der mit einem Fahrzeug maximal transportiert werden kann. Üblicherweise sind die Fahrzeuge, mit denen die Transporte durchgeführt werden, genau mit Fahrzeugart (Pkw, Lieferwagen oder Lkw), Hersteller, amtlichem Kennzeichen und Nutzlast anzugeben. Ein Fahrzeugwechsel muss auch dem Werkverkehrsversicherer gemeldet werden.
 
 
 
Es gibt aber auch schon Deckungskonzepte, bei denen die Beitragsberechnung nach der Jahreslohn- und –gehaltssumme oder dem Jahresumsatz bemessen wird. Vorteil dieser modernen Deckungskonzepte ist außerdem, dass zahlreiche Ausschlüsse wie die Nachtzeitklausel oder reine Bremsschäden ganz oder teilweise abbedungen sind und pauschal alle Fahrzeuge Ihrer Firma ohne Angabe des amtlichen Kennzeichens mitversichert sind. Ein gutes Beispiel für eine modern konzipierte Werkverkehrsversicherung ist die so genannte TRAFIX-Police der Basler.
 
 
 
 
 
==Die Generalpolice für Bezüge und/oder Versendungen ==
 
  
 
Mit einer sogenannten Generalpolice können Unternehmen ihre gesamten Warenbezüge und/oder Versendungen weltweit versichern. Die Versicherung gilt von Haus zu Haus, d.h. vom Ort der Herstellung bis in den Betrieb bzw. vom Betrieb bis zum Endkunden, unabhängig davon, mit welchen Transportmitteln der Transport durchgeführt wird.
 
Mit einer sogenannten Generalpolice können Unternehmen ihre gesamten Warenbezüge und/oder Versendungen weltweit versichern. Die Versicherung gilt von Haus zu Haus, d.h. vom Ort der Herstellung bis in den Betrieb bzw. vom Betrieb bis zum Endkunden, unabhängig davon, mit welchen Transportmitteln der Transport durchgeführt wird.

Version vom 24. September 2007, 14:14 Uhr

Die Transportversicherung ist für viele Versicherungsfachleute ein Buch mit sieben Siegeln, obwohl es eigentlich eine Sparte ist, in der sehr flexibel vielerlei Versicherungsprobleme gehandelt werden können.

Transportversicherungen können für eigene Risiken abgeschlossen werden. Aber auch die Haftung der Frachtführer für die ihnen anvertrauten Güter kann mit einer Transportversicherung abgesichert werden.

Die gängigsten Untersparten der Transportversicherung für eigene Risiken sind


Mit einer sogenannten Generalpolice können Unternehmen ihre gesamten Warenbezüge und/oder Versendungen weltweit versichern. Die Versicherung gilt von Haus zu Haus, d.h. vom Ort der Herstellung bis in den Betrieb bzw. vom Betrieb bis zum Endkunden, unabhängig davon, mit welchen Transportmitteln der Transport durchgeführt wird.

Beim Versicherungsumfang kann zwischen einer vollen und einer eingeschränkten Deckung gewählt werden. Bei der vollen Deckung sind alle Gefahren, denen die Güter während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind, versichert. Dies kann z.B. der Untergang eines Schiffes oder auch mangelhafte Verladung in Häfen sein.

Dem Forenbetreuer sind Schadenfälle bekannt, in denen der Kunde, ein Importeur von Bodenbelägen aus Kokos und Sisal, seine Güter u.a. aus Indien bezieht. Die Waren sind in Papprollen verpackt. In den indischen Häfen haben die Verladekräne vielfach einfache Picker, mit denen in die Rollen hineingestochen wird. In der Monsunzeit lagern die Rollen im Freien auf dem Hafengelände und bekommen viel Nässe ab. Durch die Löcher in den Rollen dringt Wasser in die Bodenbeläge ein und bis sie in Deutschland angekommen sind, sind sie verschimmelt. Durch die Generalpolice mit voller Deckung besteht Versicherungsschutz auch für solche Schäden.

Ausgeschlossen sind bei der vollen Deckung lediglich Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Streik, Aussperrung oder politische Gewalthandlung, Kernenergie, Beschlagnahme, Entziehung und sonstige Eingriffe von hoher Hand, wobei von Fall zu Fall sogar Kriegsereignisse und Streik mitversichert werden können. Schäden durch Reiseverzögerung, inneren Verderb und die natürliche Beschaffenheit der Güter, normale Luftfeuchtigkeit und gewöhnliche Temperaturschwankungen, Fehlen oder Mängel handelsüblicher Verpackung sind ebenfalls nicht versichert.

Bei der eingeschränkten Deckung besteht Versicherungsschutz nur für den Fall einer Strandung, eines Transportmittelunfalles oder eines Brandes. Diese Deckung ist in erster Linie geeignet für den Transport von Massengütern wie z.B. Kohle, Erze oder Getreide.

Tipp: Wer seine Versendungen über eine Spedition zum Kunden bringen lässt und eine Generalpolice abgeschlossen hat, kann sich bei der Spedition zum so genannten Verbotskunden erklären lassen und spart dadurch die Kosten für den Speditions- bzw. Rollgutversicherungsschein. Obwohl die Haftung der Frachtführer Mitte 1998 erheblich verschärft wurde, kann dies sinnvoll sein, da vielfach mehrere Frachtführer eine Ware bis zum Endkunden transportieren und im Falle eines Transportschadens es schwierig ist, den schadenverursachenden Frachtführer festzustellen und von dessen Versicherung Ersatz zu verlangen.

Die Beiträge für eine Generalpolice werden sehr individuell kalkuliert. Die Beitragssätze richten sich nach den Umständen, welche Waren mit welchen Transportmitteln von wo nach wo befördert werden. Grundlage der Beitragsberechnung ist der jährliche Transportumsatz, eventuell aufgegliedert nach den einzelnen Transportregionen. Unter 500€ Jahresbeitrag dürften am Markt aber kaum mehr Generalpolicen zu bekommen sein.


Die Einzeltransportversicherung

Wer nur selten oder gelegentlich Sachen zu transportieren hat oder wem eine Generalpolice zu teuer ist, kann auch eine Einzeltransportversicherung abschließen. Analog zur Generalpolice besteht auch hier die Wahlmöglichkeit zwischen voller und eingeschränkter Deckung.

Der Transport muß beim Versicherer vorher genau deklariert werden (Abgangsort, Zielort, Art der zu versichernden Gegenstände, Transportmittel, Transportdauer, Versicherungssumme). Der Beitrag wird wie die Generalpolice individuell kalkuliert und bewegt sich ab 80€ aufwärts.

Tipp: Vielfach sind die Transportversicherer in ihrer Annahmepolitik liberaler als die Sachversicherer. Wer ein Risiko in der Sachversicherung nicht unterbringt, kann sich überlegen, ob dieses Risiko auch mal von A nach B bewegt wird oder zumindest bewegt werden kann. Kann dies bejaht werden, so bestehen über eine Transportversicherung gute Chancen. So dürfte es z.B. schwierig sein, für ein Wandertheater, das im Sommer in verschiedenen Orten einige Gastspiele gibt und seine Requisiten im Bauwagen lagert, einen Sachversicherer zu finden. Wird das gleiche Risiko über eine Einzeltransportversicherung versichert, hat man bessere Karten.