Zusatzversicherungen zur Fondsgebundenen Rentenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

 
 
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Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.klipp-und-klar.de www.klipp-und-klar.de] (''Stand des Originaltextes 10.2007'').
 
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[[Kategorie: Versicherungslösungen]]
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[[Kategorie:Private Altersversorgung]]

Aktuelle Version vom 31. Oktober 2007, 17:21 Uhr

RentenversicherungBerufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Eine fondsgebundene Rentenversicherung kann problemlos mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert werden. Diese Zusatzversicherung garantiert dem Versicherten im Falle der Berufsunfähigkeit mindestens die Beitragsfreistellung seiner fondsgebundenen Rentenversicherung. Er muss sich im Falle der Berufsunfähigkeit also nicht auch noch Gedanken um seine Altersvorsorge machen. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung ist die Vereinbarung einer Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, maximal für die Dauer der Vertragslaufzeit, möglich. Die Berufsunfähigkeitsrente soll sicherstellen, dass der persönliche Lebensstandard weitestgehend erhalten bleibt. Die Laufzeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann zwar von der Laufzeit der Hauptversicherung abweichen, in der Regel wird jedoch eine kürzere Laufzeit vereinbart.


Quellenhinweis:

Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 10.2007).