Ausschlussklauseln (BU): Unterschied zwischen den Versionen

 
 
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Beispiel für eine Ausschlussklausel: "Es gilt als vereinbart, dass Erkrankungen der Wirbelsäule sowie die damit ursächlich zusammenhängenden Folgen einen Leistungsanspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bedingen."
 
Beispiel für eine Ausschlussklausel: "Es gilt als vereinbart, dass Erkrankungen der Wirbelsäule sowie die damit ursächlich zusammenhängenden Folgen einen Leistungsanspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bedingen."
[[Kategorie: Berufsunfähigkeitsversicherung]]
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[[Kategorie: Personenversicherung]]
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[[Kategorie:Arbeitskraftabsicherung, privat]]

Aktuelle Version vom 31. Oktober 2007, 17:59 Uhr

Bestehen bestimmte Vorerkrankungen oder Unfallfolgen, bedeutet dies für den Versicherer ein erhöhtes Risiko. Dieses lässt sich nicht immer durch eine höhere Prämie ausgleichen. Deshalb gibt es die Möglichkeit, Vorerkrankungen und/oder Unfallfolgen vertraglich vom Versicherungsschutz auszuschließen.

Beispiel für eine Ausschlussklausel: "Es gilt als vereinbart, dass Erkrankungen der Wirbelsäule sowie die damit ursächlich zusammenhängenden Folgen einen Leistungsanspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bedingen."