Meldepflicht (BU): Unterschied zwischen den Versionen

 
 
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Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.smartcompagnie.de/ www.smartcompagnie.de] (''Stand des Originaltextes 03.2006'').
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[[Kategorie:Arbeitskraftabsicherung, privat]]

Aktuelle Version vom 31. Oktober 2007, 18:27 Uhr

Von Kundenvorteil ist, soweit die dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen keine Anzeige- oder Meldepflicht von gesundheitlichen Verbesserungen vorsehen. Der Versicherungsgesellschaft steht es im Rahmen der BU-Nachprüfung zu, einmal jährlich und auf ihre Kosten den aktuellen Gesundheitszustand der versicherten Person neu festzustellen.

Dabei ist die Ausübung von gefährlichen Hobbies nach Vertragsbeginn nach § 164 VVG in Verbindung mit § 178 VVG nicht meldepflichtig.


Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 03.2006).