Sechsmonatige Berufsunfähigkeit (BU): Unterschied zwischen den Versionen

 
 
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Viele Versicherer formulieren in ihren Bedingungen, dass nach sechsmonatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit gilt. Häufig wird dann rückwirkend auch für die sechs Monate geleistet.  
 
Viele Versicherer formulieren in ihren Bedingungen, dass nach sechsmonatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit gilt. Häufig wird dann rückwirkend auch für die sechs Monate geleistet.  
  
[[Kategorie: Berufsunfähigkeitsversicherung]]
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[[Kategorie: Personenversicherung]]
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Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.smartcompagnie.de/ www.smartcompagnie.de] (''Stand des Originaltextes 03.2006'').
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[[Kategorie:Arbeitskraftabsicherung, privat]]

Aktuelle Version vom 31. Oktober 2007, 18:40 Uhr

Viele Versicherer formulieren in ihren Bedingungen, dass nach sechsmonatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit gilt. Häufig wird dann rückwirkend auch für die sechs Monate geleistet.


Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 03.2006).