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Hier werden bereits zu Beginn des Vertrags die Überschüsse zur Reduzierung der Versicherungsprämie genutzt. Es werden daher Brutto- von Nettobeitrag unterschieden.
Der Bruttobeitrag stellt die Prämienobergrenze dar. Effektiv zu zahlen sind die Nettoprämien. Je nach Überschuss-Situation können die Nettoprämien schwanken. Bei einem bedingungsgemäßen Verzicht auf die so genannte Prämienanpassung (§ 172 Versicherungsvertragsgesetz) durch den Versicherer, bilden die Bruttobeiträge eine sichere Prämien-Höchstgrenze.
Abbildung 13: Schematischer Prämienverlauf „Sofortrabatt“ Datei:Prämien.jpg
Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 03.2006).