Wiedereingliederungshilfen (BU): Unterschied zwischen den Versionen

 
 
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Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.smartcompagnie.de/ www.smartcompagnie.de] (''Stand des Originaltextes 03.2006'').
  
[[Kategorie: Private Berufsunfähigkeitsversicherung]]
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[[Kategorie:Arbeitskraftabsicherung, privat]]

Aktuelle Version vom 31. Oktober 2007, 18:50 Uhr

Unter der Wiedereingliederungshilfe ist quasi ein Kunden-Bonus zu verstehen: soweit der Versicherte sich freiwillig neu berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten angeeignet hat und wieder einen vergleichbaren Beruf ausübt, endet die BU-Leistungspflicht der Versicherung(konkrete Verweisung).

In solchen Fällen kann dem Versicherten zum Beispiel ein Vielfaches der vereinbarten garantierten BU-Monatsrente einmalig als Wiedereingliederungshilfe ausgezahlt werden. Dabei ist die Summe oft maximiert (z.B. MetallRente BU: 12.000 EUR).


Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 03.2006).