Heilpraktikerbehandlung (Private Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

 
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Ärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Daher bezahlen nicht alle Heilpraktiker-Zusatztarife auch die Rechnungen der Ärzte.
 
Ärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Daher bezahlen nicht alle Heilpraktiker-Zusatztarife auch die Rechnungen der Ärzte.
[[Kategorie:Private Zusatzversicherung]]
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Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.smartcompagnie.de/ www.smartcompagnie.de] (''Stand des Originaltextes 2006'').
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[[Kategorie:Krankenversicherung, privat]]

Version vom 1. November 2007, 14:47 Uhr

Wie die Kurbehandlung, gibt es die Heilpraktikerbehandlung auch nur im privaten Versicherungspaket zusammen mit anderen Versicherungsleistungen der PKV.

Die Kosten der Heilpraktikerbehandlung und der dazugehörigen Arznei-, Heil- und Verbandmittel werden zu 50-80% des „erstattungsfähigen Rechnungsbetrages“ ersetzt. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird von dem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag abgezogen. In der Regel greifen Höchsterstattungsgrenzen zwischen 200 und 1.000 EUR pro Jahr.

Ärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Daher bezahlen nicht alle Heilpraktiker-Zusatztarife auch die Rechnungen der Ärzte.


Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 2006).