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Oftmals sind in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss die Ersatzleistungen der privaten Zusatzversicherungen auf Höchstgrenzen beschränkt. Zu den Kosten zählt die zahntechnische Leistung sowie die zahnärztliche Behandlung. | Oftmals sind in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss die Ersatzleistungen der privaten Zusatzversicherungen auf Höchstgrenzen beschränkt. Zu den Kosten zählt die zahntechnische Leistung sowie die zahnärztliche Behandlung. | ||
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Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 50% der Kosten, die die GKV für angemessen definiert. Über ein Bonusprogramm kann der Versicherte selbst diesen Anteil auf 65% anheben, soweit er innerhalb der letzen 10 Jahre die notwenigen Vorsorgeuntersuchungen nachweisen kann.
Fazit: Dem Versicherten bleibt in jedem Fall eine Selbstbeteiligung von min. 35-50% an den Zahnersatzkosten. Diese Kosten können privat über eine Zusatzversicherung gedämpft werden.
Die Tarifwelt sieht hierzu im Wesentlichen folgende unterschiedliche Erstattungsformen vor:
1. Prozentuale Erstattung des gesamten Rechnungsbetrages, maximal aber 80, oder 90% bei Anrechnung der GKV
2. Prozentuale Erstattung des Differenzbetrages nach Vorleistung der GKV
3. Aufstockung des GKV-Betrages auf z.B. 90% des Gesamtrechnungsbetrags
4. Dieselbe Leistung wie der GKV-Betrag
Oftmals sind in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss die Ersatzleistungen der privaten Zusatzversicherungen auf Höchstgrenzen beschränkt. Zu den Kosten zählt die zahntechnische Leistung sowie die zahnärztliche Behandlung.
Quellenhinweis::
Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 2006).