Manager-Police: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Manager-Police ist ein relativ, neuartiger Vermögensschutz für Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler. Das Produkt ist auch unter dem Namen Gewerbe-Restschuldversicherung oder Existenzgründerabsicherung bekannt. Einige Sparkassen und Banken in Deutschland vertreiben diese Versicherung an Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler. D.h. für alle
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Die Manager-Police ist ein relativ, neuartiger Vermögensschutz für Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler. Das Produkt ist auch unter dem Namen Gewerbe-Restschuldversicherung oder Existenzgründerabsicherung bekannt.  
diejenigen, die als Chef aktiv im eigenen Unternehmen mitarbeiten und im Grunde genommen schwer oder nicht ersetzbar sind. Für die private Absicherung sorgt dabei i.d.R. eine Krankentagegeld- und/oder
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Berufsunfähigkeitsversicherung. Häufig wird jedoch nicht bedacht, was mit den betrieblichen Krediten bei einer Krankheit des Inhabers passiert. Hierfür gibt es die Gewerbe-RSV. Dabei handelt es sich um die Übernahme des bewährten Versicherungsschutzes aus dem Privatkreditbereich in den Gewerbe- und Firmenkundensektor. Versichert wird immer eine natürliche Person, wie
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Einige Sparkassen und Banken in Deutschland vertreiben diese Versicherung an Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler. Das Produkt ist diejenigen gerichtet, die als Chef aktiv im eigenen Unternehmen mitarbeiten und im Grunde genommen schwer oder nicht ersetzbar sind.  
z.B. der Geschäftsführer oder Inhaber. Es sind Versicherungssummen bis 1.000.000 € bei einer Kreditlaufzeit von bis zu 30 Jahren versicherbar. Im Krankheitsfall werden die betrieblichen Kreditraten solange übernommen, wie der Versicherte krank oder erwerbsunfähig ist. Im Todesfall übernimmt die Gewerbe-Restschuldversicherung sogar
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alle noch ausstehenden Kreditraten und entlastet damit die
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Für die private Absicherung sorgt dabei i.d.R. eine Krankentagegeld- und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung.  
Hinterbliebenen. Somit handelt es sich um ein wichtiges Produkt im Rahmen der verantwortungsvollen Kreditvergabe. Die Kunden können nicht nur Neukredite absichern. Auch für bestehende  
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Kreditverpflichtungen oder Dispositionskredite eigent sich die Gewerbe-RSV. Der Versicherungsbeitrag ist entweder monatlich oder einmalig zahlbar.
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Häufig wird jedoch nicht bedacht, was mit den betrieblichen Krediten bei einer Krankheit des Inhabers passiert. Hierfür gibt es die Gewerbe-RSV. Dabei handelt es sich um die Übernahme des bewährten Versicherungsschutzes aus dem Privatkreditbereich in den Gewerbe- und Firmenkundensektor.  
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Versichert wird immer eine natürliche Person, wie z.B. der Geschäftsführer oder Inhaber.  
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Es sind Versicherungssummen bis 1.000.000 € bei einer Kreditlaufzeit von bis zu 30 Jahren versicherbar.  
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Im Todesfall übernimmt die Gewerbe-Restschuldversicherung alle noch ausstehenden Kreditraten und entlastet damit die
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Hinterbliebenen.  
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Somit handelt es sich um ein wichtiges Produkt im Rahmen der verantwortungsvollen Kreditvergabe. Die Kunden können nicht nur Neukredite absichern. Auch für bestehende Kreditverpflichtungen oder Dispositionskredite eigent sich die Gewerbe-RSV.  
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Der Versicherungsbeitrag ist entweder monatlich oder einmalig zahlbar.
  
 
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[[Kategorie:Arbeitskraftabsicherung, privat]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->
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Aktuelle Version vom 13. November 2007, 09:24 Uhr

Die Manager-Police ist ein relativ, neuartiger Vermögensschutz für Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler. Das Produkt ist auch unter dem Namen Gewerbe-Restschuldversicherung oder Existenzgründerabsicherung bekannt.

Einige Sparkassen und Banken in Deutschland vertreiben diese Versicherung an Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler. Das Produkt ist diejenigen gerichtet, die als Chef aktiv im eigenen Unternehmen mitarbeiten und im Grunde genommen schwer oder nicht ersetzbar sind.

Für die private Absicherung sorgt dabei i.d.R. eine Krankentagegeld- und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Häufig wird jedoch nicht bedacht, was mit den betrieblichen Krediten bei einer Krankheit des Inhabers passiert. Hierfür gibt es die Gewerbe-RSV. Dabei handelt es sich um die Übernahme des bewährten Versicherungsschutzes aus dem Privatkreditbereich in den Gewerbe- und Firmenkundensektor.

Versichert wird immer eine natürliche Person, wie z.B. der Geschäftsführer oder Inhaber.

Es sind Versicherungssummen bis 1.000.000 € bei einer Kreditlaufzeit von bis zu 30 Jahren versicherbar.

Im Krankheitsfall werden die betrieblichen Kreditraten solange übernommen, wie der Versicherte krank oder erwerbsunfähig ist.

Im Todesfall übernimmt die Gewerbe-Restschuldversicherung alle noch ausstehenden Kreditraten und entlastet damit die Hinterbliebenen.

Somit handelt es sich um ein wichtiges Produkt im Rahmen der verantwortungsvollen Kreditvergabe. Die Kunden können nicht nur Neukredite absichern. Auch für bestehende Kreditverpflichtungen oder Dispositionskredite eigent sich die Gewerbe-RSV.

Der Versicherungsbeitrag ist entweder monatlich oder einmalig zahlbar.

Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde erstellt von Sebastian Fonken, APRIL Financial Services AG, Haar.