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D.h., Versicherungsschutz besteht bei Zerstörung oder Beschädigung sowie bei Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub versicherter Sachen, soweit diese unvorhergesehen eintreten und nicht ausdrücklich durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).