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Bei einer über die Beratung hinausgehenden Tätigkeit des Anwalts werden Kosten bis zu 500 EUR je Rechtsschutzfall (R+V) übernommen. | Bei einer über die Beratung hinausgehenden Tätigkeit des Anwalts werden Kosten bis zu 500 EUR je Rechtsschutzfall (R+V) übernommen. | ||
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'''Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist hier die Änderung der Rechtslage. Eine vorsorgliche Beratung ist nicht versicherbar. | '''Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist hier die Änderung der Rechtslage. Eine vorsorgliche Beratung ist nicht versicherbar. |
für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Voraussetzung ist der Eintritt eines Ereignisses, dass die Rechtslage verändert hat.
Zum Beispiel Beratung
Das könnte auch Ihnen passieren:
Bei einer über die Beratung hinausgehenden Tätigkeit des Anwalts werden Kosten bis zu 500 EUR je Rechtsschutzfall (R+V) übernommen.
Wichtig:
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist hier die Änderung der Rechtslage. Eine vorsorgliche Beratung ist nicht versicherbar.
Quellenhinweis:
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).