CrossCompliance-Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen von Landwirten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten zur Abwehr von Kürzungen landwirtschaftlicher Direktzahlungen wegen eines Verstoßes gegen Cross-Compliance-Richtlinien. Der CrossCompliance-Rechtsschutz kann als '''Zusatzbaustein zum Landwirtschafts-und Verkehrsrechtsschutz''' abgesichert werden.
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für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen von Landwirten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten zur Abwehr von Kürzungen landwirtschaftlicher Direktzahlungen wegen eines Verstoßes gegen [[Cross-Compliance-Richtlinien]]. Der CrossCompliance-Rechtsschutz kann als '''Zusatzbaustein zum Landwirtschafts-und Verkehrsrechtsschutz''' abgesichert werden.
  
 
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Version vom 14. Februar 2008, 15:58 Uhr

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen von Landwirten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten zur Abwehr von Kürzungen landwirtschaftlicher Direktzahlungen wegen eines Verstoßes gegen Cross-Compliance-Richtlinien. Der CrossCompliance-Rechtsschutz kann als Zusatzbaustein zum Landwirtschafts-und Verkehrsrechtsschutz abgesichert werden.

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Quellenhinweis: Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).