Beratungs-Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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* über Ihre Rechte und Pflichten als '''Vormund'''  
 
* über Ihre Rechte und Pflichten als '''Vormund'''  
  
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Fallbeispiele:
  
 
* Nach dem Tod des Vaters herrscht Unklarheit darüber, ob Sie Erbe sind...  
 
* Nach dem Tod des Vaters herrscht Unklarheit darüber, ob Sie Erbe sind...  

Version vom 14. Februar 2008, 16:05 Uhr

für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Voraussetzung ist der Eintritt eines Ereignisses, dass die Rechtslage verändert hat.

Zum Beispiel Beratung

Fallbeispiele:

Bei einer über die Beratung hinausgehenden Tätigkeit des Anwalts werden Kosten bis zu 500 EUR je Rechtsschutzfall (R+V) übernommen.


Wichtig: Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist hier die Änderung der Rechtslage. Eine vorsorgliche Beratung ist nicht versicherbar.


Quellenhinweis: Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).