Veranstalterhaftpflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 1. September 2008, 15:03 Uhr


Die Veranstalterhaftpflicht befriedigt und wehrt Ansprüche an den Veranstalter ab.

In der Haftung wird zu meist unterschieden ob Speisen und / oder Getränke angeboten werden und / oder ob es sich um eine Tanzveranstaltung handelt.

Die Berechnung erfolgt meist nach erwarteten Besuchern.

Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde erstellt von Florian Schulz.