jemand in den Raum eines Gebäudes einbricht oder einsteigt
jemand mit falschem Schlüssel oder anderem Werkzeug in den Raum eines Gebäudes eindringt
jemand im Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder mit falschem Schlüssel oder anderem Werkzeug öffnet
jemand aus der verschlossenen Wohnung Sachen entwendet nachdem er sich dort eingeschlichen und verborgen gehalten hatte
jemand im Raum eines Gebäudes ein Behältnis mit richtigem Schlüssel öffnet, den er sich (auch außerhalb der Wohnung) durch Raub oder Diebstahl angeeignet hat
jemand in den Raum eines Gebäudes mit richtigem Schlüssel eindringt, den er sich (auch außerhalb der Wohnung) durch Raub oder Diebstahl angeeignet hat
Von Raub ist die Rede, wenn..
gegen Sie Gewalt angewendet wird, damit Sie sich nicht gegen Diebstahl versicherter Sachen wehren können
Sie sich versicherte Sachen wegnehmen lassen oder herausgeben, weil Ihnen eine Gewalttat in der Wohnung angedroht wird
Ihnen versicherte Sachen weggenommen werden, weil Sie z.B. durch einen Unfall verletzt sind und sich darum nicht wehren können
Von Vandalismus ist die Rede, wenn...
der Täter nach einem Einbruch versicherte Sachen beschädigt oder zerstört, z.B. Schränke mit Farbe beschmiert, Polster zerschneidet, Porzellan herunterwirft.
Bei allen versicherten Gefahren sind auch Schäden, die als unmittelbare Folge eines versicherten Ereignisses entstehen, mitversichert. Hierzu zählen z.B. Beschädigungen durch Löschwasser.