Bagatellgrenze bei Betriebsrenten in der KVdR: Unterschied zwischen den Versionen

(Renten aus betrieblicher Altersverorgung unterliegen grundsätzlich der Beitragspflicht zur KVdR. Das gilt allerdings nur, wenn die Bagatellgrenze überschritten wird.)
 
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Dieser Artikel wurde erstellt von Hans-Dieter Stubben
 
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Version vom 19. September 2008, 12:36 Uhr

Beitragspflicht in der KVdR

Betriebsrenten sind nicht so hoch, wie man sich das oft wünscht und wie es nötig wäre. Die durchschnittliche Rente aus der bAv liegt nicht weit über 100 EUR pro Monat. Das hat Konsequenzen für die Behandlung der Renten im Leistungsfall.

Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner. (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 SGB V) Das gilt sowohl für laufende Renten aber auch für Kapitalzahlungen. Bei einmaligen Kapitalzahlungen wird der Auszahlungsbetrag durch 120 geteilt und auf diesen Betrag muss dan für längstens 120 Monate der Beitrag zur KVdR abgeführt werden. (Beim vorherigen Versterben natürlich nicht weiter.)

Bagatellgrenze

Allerdings gilt diese Beitragspflicht erst ab einer gewissen Rentenhöhe. Wenn die Renten höher sind als 1/20-tel der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV müssen auf Betriebsrenten überhaupt erst Beiträge abgeführt werden. Allerdings ist dann die gesamte Rente beitragspflichtig. Diese Grenze liegt damit für das Jahr 2008 bei 124,25 EUR pro Monat.

Zu fragen ist deshalb bei der Erhöhung kleiner bAv-Renten:

Sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert? Wie hoch sind die Betriebsrenten, die Sie insgesamt bisher beziehen?

Es kann ja sein, dass der Arbeitnehmer neben seiner aktuellen Betriebsrente noch eine weitere Rente aus einem älteren Arbeitsverhältnis hat, das angerechnet wird.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer hat bisher einen Anspruch auf eine Bruttorente von 120 EUR und kann daraus eine Nettorente von 80 EUR erwarten.

Erhöht sich seine Rente durch einen kleinen zusätzlichen Beitrag auf 126 EUR, steigt seine Nettorente nicht auf 84 EUR an, wie man erwarten würde, sondern fällt auf etwa 66 EUR ab.

In solchen Fällen empfiehlt sich dann eine richtig kräftige Anhebung, durch die die Krankenversicherungspflicht überkompensiert wird.

Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde erstellt von Hans-Dieter Stubben Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH