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Taggenaue Prämienabrechnung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung.
 
Taggenaue Prämienabrechnung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung.
 
Beispiel: Jahresprämie 300 Euro, im Voraus bezahlt, der Vertrag endet vorzeitig z.B. durch Schadenkündigung nach drei Monaten. Der Versicherer ist zur Rückzahlung von 300 Euro : 12 Monate x 3 Monate = 225 Euro verpflichtet.
 
Beispiel: Jahresprämie 300 Euro, im Voraus bezahlt, der Vertrag endet vorzeitig z.B. durch Schadenkündigung nach drei Monaten. Der Versicherer ist zur Rückzahlung von 300 Euro : 12 Monate x 3 Monate = 225 Euro verpflichtet.
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Siehe auch:
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*    [[Vorzeitige Vertragsbeendigung VVG § 39|Vorzeitige Vertragsbeendigung]]
  
  
  
 
===Quellenhinweis===
 
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Wir bedanken uns für die Unterstützung des Rudolf Haufe Verlages, der uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.haufe.de www.haufe.de] (''Stand des Originaltextes 01.2008'').
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Wir bedanken uns für die Unterstützung des Rudolf Haufe Verlages, der uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.haufe.de/finanzdienstleister www.haufe.de] (''Stand des Originaltextes 01.2008'').
  
 
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Aktuelle Version vom 6. Januar 2009, 16:57 Uhr

Taggenaue Prämienabrechnung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung. Beispiel: Jahresprämie 300 Euro, im Voraus bezahlt, der Vertrag endet vorzeitig z.B. durch Schadenkündigung nach drei Monaten. Der Versicherer ist zur Rückzahlung von 300 Euro : 12 Monate x 3 Monate = 225 Euro verpflichtet.

Siehe auch:


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung des Rudolf Haufe Verlages, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.haufe.de (Stand des Originaltextes 01.2008).