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Version vom 16. Februar 2009, 17:14 Uhr
Versichert sind die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen in den Bereichen
- Urheberrecht
- Markenrecht
- Geschmacksmusterrecht
- Gebrauchsmusterrecht
- Patentrecht
Fallbeispiele:
- Sie haben sich als namhafter Erfinder von solarbetriebenen Elektrogeräten einen Namen gemacht. Leider müssen Sie feststellen, dass ein Hersteller von Fahrrädern sein Patent ohne Ihre Einwilligung für den Antrieb von Fahrrädern nutzt (Patent-Rechtsschutz/ Gebrauchsmuster-Rechtsschutz).
- Sie sind Verfasser einer Dienstanweisung zur Durchführung einer Inhalationsnarkose. Sie übertragen den Auftrag einem Verlag, diese Dienstanweisung zu drucken. Sie werden als Autor genannt. Nun behauptet ein Professor, Verfasser dieser Anweisung zu sein. Er ist der Auffassung, die Gliederung, Gedankenfolge und Formulierung sei nur geringfügig geändert worden. Sie seien deshalb nicht berechtigt, als Urheber dieser Anweisung genannt zu werden. Der Professor fordert deshalb Unterlassung (Urheber-Rechtsschutz).
Produktanbieter
Produktanbieter siehe Anbieterseite.
Quellenhinweis
Dieser Artikel wurde erstellt von Katrin.