Konkrete Verweisung (BU): Unterschied zwischen den Versionen

 
K (Links zu den Grafiken korrigiert)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 3: Zeile 3:
 
''Abbildung 20: Abstrakte und konkrete Verweisung''
 
''Abbildung 20: Abstrakte und konkrete Verweisung''
  
[[Bild:verweisung.jpg]]
+
[[Bild:Verweisung.jpg]]
  
  
Zeile 12: Zeile 12:
  
 
''Abbildung 21: Schematisch: Prüfungsweg der „abstrakten Verweisung“''
 
''Abbildung 21: Schematisch: Prüfungsweg der „abstrakten Verweisung“''
[[Bild:prüfungsweg.jpg]]
+
[[Bild:Prüfungsweg.jpg]]
  
  
[[Kategorie:Berufsunfähigkeitsversicherung]]
+
 
 +
'''Quellenhinweis:''':
 +
Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.smartcompagnie.de/ www.smartcompagnie.de] (''Stand des Originaltextes 03.2006'').
 +
 
 +
[[Kategorie:Arbeitskraftabsicherung, privat]]

Aktuelle Version vom 2. Dezember 2009, 10:42 Uhr

Von Kundennutzen ist eine Bedingungsformulierung im Sinne von „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich für mindestens 6 Monate außerstande ist, seinen Beruf auszuüben. Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn der Versicherte eine andere, seiner Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit ausübt“. Findet demnach der berufsunfähige Versicherte entsprechend obiger Definition wieder Arbeit, erlischt sein bisheriger BU-Leistungsanspruch. Man spricht dann von der konkreten Verweisung.

Abbildung 20: Abstrakte und konkrete Verweisung

Verweisung.jpg


Versichert ist grundsätzlich der zuletzt ausgeübte Beruf mit den bis dahin erworbenen Fähigkeiten. Zur Prüfung einer möglichen abstrakten Verweisung gibt es einen festgelegten Prüfungsweg. Prägend für den Verweisungsberuf ist dabei ebenfalls die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit, also nicht zwingend der erlernte Beruf. Das nachfolgende Schaubild veranschaulicht schematisch den Prüfungsweg:

Abbildung 21: Schematisch: Prüfungsweg der „abstrakten Verweisung“ Datei:Prüfungsweg.jpg


Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 03.2006).