Abschluss einer Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

 
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'''Was man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beachten sollte'''
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===Was man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beachten sollte===
  
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* Der Versicherungsnehmer sollte seinen '''persönlichen Bedarf''' überprüfen und überlegen, welchen Risiken er ausgesetzt ist. Fachkundige Berater informieren darüber, welche Rechtsschutzpakete welche Risiken abdecken. Wer zum Beispiel viel mit dem Auto unterwegs ist, vor allem auch im Ausland, sollte nicht auf den [[Verkehrs-Rechtsschutzversicherung|Verkehrs-Rechtsschutz]] verzichten. Nützlich ist etwa auch der Abschluss einer [[Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz|Rechtsschutzversicherung für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken]].
  
* Der Versicherungsnehmer sollte seinen '''persönlichen Bedarf''' überprüfen und überlegen, welchen Risiken er ausgesetzt ist. Fachkundige Berater informieren darüber, welche Rechtsschutzpakete welche Risiken abdecken. Wer zum Beispiel viel mit dem Auto unterwegs ist, vor allem auch im Ausland, sollte nicht auf den Verkehrs-Rechtsschutz verzichten. Nützlich ist etwa auch der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken.
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* Die Rechtsschutzversicherung hilft in den meisten '''Rechtsfällen des täglichen Lebens'''. Allerdings gibt es Ausschlüsse. So sind zum Beispiel Verfahren wegen vorsätzlicher Straftaten, etwa Beleidigung, Diebstahl oder Betrug, nicht versichert. Vom Versicherungsschutz sind außerdem alle Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen, Konkursverfahren gegenüber Versicherten, Streitigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Errichtung oder dem genehmigungspflichtigen Umbau eines Gebäudes sowie - bei den meisten Angeboten - auch das Familien- und Erbrecht (mit Ausnahme vom [[Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht|Beratungs-Rechtsschutz]]) ausgeschlossen. Die Versicherung tritt auch dann nicht ein, wenn es um Spiel- oder Wettverträge geht.
  
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* Es wird ebenfalls '''kein Versicherungsschutz''' für solche Fälle gewährt, die sich vor dem Versicherungsbeginn angebahnt haben.
  
* Die Rechtsschutzversicherung hilft in den meisten '''Rechtsfällen des täglichen Lebens'''. Allerdings gibt es Ausschlüsse. So sind zum Beispiel Verfahren wegen vorsätzlicher Straftaten, etwa Beleidigung, Diebstahl oder Betrug, nicht versichert. Vom Versicherungsschutz sind außerdem alle Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen, Konkursverfahren gegenüber Versicherten, Streitigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Errichtung oder dem genehmigungspflichtigen Umbau eines Gebäudes sowie - bei den meisten Angeboten - auch das Familien- und Erbrecht (mit Ausnahme vom Beratungs-Rechtsschutz) ausgeschlossen. Die Versicherung tritt auch dann nicht ein, wenn es um Spiel- oder Wettverträge geht.
 
  
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==Weiterführende Links==
  
* Es wird ebenfalls '''kein Versicherungsschutz''' für solche Fälle gewährt, die sich vor dem Versicherungsbeginn angebahnt haben.
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Siehe: [[Rechtsschutzversicherung]]
  
  
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==Quellenhinweis==
  
====Quellenhinweis:====
 
 
Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.klipp-und-klar.de www.klipp-und-klar.de] (''Stand des Originaltextes 10.2007'').
 
Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.klipp-und-klar.de www.klipp-und-klar.de] (''Stand des Originaltextes 10.2007'').
  
 
[[Kategorie:Rechtsschutz]]
 
[[Kategorie:Rechtsschutz]]

Aktuelle Version vom 17. Dezember 2009, 15:11 Uhr

Was man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beachten sollte


Weiterführende Links

Siehe: Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 10.2007).