Kleines Lexikon zur Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

 
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'''Ausschlüsse:''' Diese Ereignisse sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, zum Beispiel Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen.  
 
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'''Beitragsangleichung:''' Wenn im Vertrag vereinbart, kann sich der Beitrag während der Laufzeit erhöhen.  
 
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'''Bußgelder:''' muss der Kunde selbst aufbringen.  
 
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'''Erfolgsaussichten:''' Bevor der Versicherer das Kostenrisiko übernimmt, prüft er, ob der Rechtsstreit Chancen auf Erfolg hat.  
 
'''Erfolgsaussichten:''' Bevor der Versicherer das Kostenrisiko übernimmt, prüft er, ob der Rechtsstreit Chancen auf Erfolg hat.  
 
  
 
'''Geltungsbereich:''' bezeichnet die Länder, in denen der Versicherungsschutz gilt. Verträge nach den Versicherungsbedingungen ARB 2000 haben weltweite Gültigkeit.  
 
'''Geltungsbereich:''' bezeichnet die Länder, in denen der Versicherungsschutz gilt. Verträge nach den Versicherungsbedingungen ARB 2000 haben weltweite Gültigkeit.  
 
  
 
'''Risikoveränderung:''' Wenn sich das versicherte Risiko verändert, zum Beispiel das versicherte Auto verkauft wird oder sich der Kunde selbständig macht, muss dies der Versicherung gemeldet werden.  
 
'''Risikoveränderung:''' Wenn sich das versicherte Risiko verändert, zum Beispiel das versicherte Auto verkauft wird oder sich der Kunde selbständig macht, muss dies der Versicherung gemeldet werden.  
 
  
 
'''Versicherungssumme:''' Die Rechtsschutzversicherung trägt Kosten bis zu der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme.
 
'''Versicherungssumme:''' Die Rechtsschutzversicherung trägt Kosten bis zu der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme.
  
 
 
'''Vorsätzliche Straftaten:''' In diesen Fällen, zum Beispiel bei Beleidigung, Diebstahl oder Betrug, gibt es keinen Versicherungsschutz.  
 
'''Vorsätzliche Straftaten:''' In diesen Fällen, zum Beispiel bei Beleidigung, Diebstahl oder Betrug, gibt es keinen Versicherungsschutz.  
  
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'''Vorvertraglichkeit:''' Wenn sich der Anlass für den Rechtsstreit vor dem vertraglichen Beginn der Versicherung ereignet hat, wird kein Versicherungsschutz gewährt.
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'''Wartezeit:''' Für die meisten Leistungsbausteine gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Dies bedeutet, dass sich ein Streit frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn angebahnt haben darf.
  
'''Vorvertraglichkeit:''' Wenn sich der Anlass für den Rechtsstreit vor dem vertraglichen Beginn der Versicherung ereignet hat, wird kein Versicherungsschutz gewährt.
 
  
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'''Wartezeit:''' Für die meisten Leistungsbausteine gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Dies bedeutet, dass sich ein Streit frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn angebahnt haben darf.
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==Quellenhinweis==
  
====Quellenhinweis:====
 
 
Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.klipp-und-klar.de www.klipp-und-klar.de] (''Stand des Originaltextes 10.2007'').
 
Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.klipp-und-klar.de www.klipp-und-klar.de] (''Stand des Originaltextes 10.2007'').
  
 
[[Kategorie:Rechtsschutz]]
 
[[Kategorie:Rechtsschutz]]

Version vom 17. Dezember 2009, 17:25 Uhr

Ausschlüsse: Diese Ereignisse sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, zum Beispiel Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen.

Beitragsangleichung: Wenn im Vertrag vereinbart, kann sich der Beitrag während der Laufzeit erhöhen.

Bußgelder: muss der Kunde selbst aufbringen.

Erfolgsaussichten: Bevor der Versicherer das Kostenrisiko übernimmt, prüft er, ob der Rechtsstreit Chancen auf Erfolg hat.

Geltungsbereich: bezeichnet die Länder, in denen der Versicherungsschutz gilt. Verträge nach den Versicherungsbedingungen ARB 2000 haben weltweite Gültigkeit.

Risikoveränderung: Wenn sich das versicherte Risiko verändert, zum Beispiel das versicherte Auto verkauft wird oder sich der Kunde selbständig macht, muss dies der Versicherung gemeldet werden.

Versicherungssumme: Die Rechtsschutzversicherung trägt Kosten bis zu der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme.

Vorsätzliche Straftaten: In diesen Fällen, zum Beispiel bei Beleidigung, Diebstahl oder Betrug, gibt es keinen Versicherungsschutz.

Vorvertraglichkeit: Wenn sich der Anlass für den Rechtsstreit vor dem vertraglichen Beginn der Versicherung ereignet hat, wird kein Versicherungsschutz gewährt.

Wartezeit: Für die meisten Leistungsbausteine gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Dies bedeutet, dass sich ein Streit frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn angebahnt haben darf.


Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 10.2007).