Rechtsschutzversicherung im Vertrags- und Sachenrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen des täglichen Lebens (einschließlich Versicherungsverträge) und aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen, wie z.B.  
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Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen des täglichen Lebens (einschließlich Versicherungsverträge) und aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen, wie z.B.  
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* '''Mängelansprüche''' aus Kauf- oder Werkvertrag  
 
* '''Mängelansprüche''' aus Kauf- oder Werkvertrag  
 
* Auseinandersetzung mit der eigenen Lebens-, Kranken-, Unfall- oder Hausratversicherung  
 
* Auseinandersetzung mit der eigenen Lebens-, Kranken-, Unfall- oder Hausratversicherung  
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===Fallbeispiel===
  
 
* Der neu erstandene Wohnzimmerschrank weist erhebliche Kratzer und Lackmängel auf. Außerdem schließen die Türen nicht richtig. Der Händler lehnt eine Nachbesserung ab...  
 
* Der neu erstandene Wohnzimmerschrank weist erhebliche Kratzer und Lackmängel auf. Außerdem schließen die Türen nicht richtig. Der Händler lehnt eine Nachbesserung ab...  
  
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Produkte zum Artikel: siehe [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index.php?title=Spezial:Anbieter#Rechtsschutz%20Vertrags-%20und%20Sachenrecht Anbieterseite]
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==Quellenhinweis==
 
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008'').
 
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Version vom 18. Dezember 2009, 09:56 Uhr

Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen des täglichen Lebens (einschließlich Versicherungsverträge) und aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen, wie z.B.


Fallbeispiel


Anbieter

Produkte zum Artikel: siehe Anbieterseite


Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).