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Arnela (Diskussion | Beiträge) K |
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− | für die Durchsetzung - nicht für die Abwehr - gesetzlicher Haftpflichtansprüche gegen einen Schädiger bei erlittenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, z. B. nach einem Verkehrsunfall | + | Rechtsschutz für die Durchsetzung - nicht für die Abwehr - gesetzlicher Haftpflichtansprüche gegen einen Schädiger bei erlittenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, z. B. nach einem Verkehrsunfall |
* Schmerzensgeld, Arzt-, und Krankenhauskosten | * Schmerzensgeld, Arzt-, und Krankenhauskosten | ||
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* Verdienstausfall, Rentenzahlungen | * Verdienstausfall, Rentenzahlungen | ||
− | + | ===Fallbeispiele=== | |
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* Sie haben einen '''Verkehrsunfall''' mit erheblichem Sachschaden. Nachdem die Gegenseite Mitverschulden einwendet und nur geringfügig reguliert, schalten Sie einen Rechtsanwalt ein. Da nicht absehbar ist, ob Ihr eigener Schadensersatz-Anspruch durchdringt, haben Sie ein hohes Kostenrisiko... | * Sie haben einen '''Verkehrsunfall''' mit erheblichem Sachschaden. Nachdem die Gegenseite Mitverschulden einwendet und nur geringfügig reguliert, schalten Sie einen Rechtsanwalt ein. Da nicht absehbar ist, ob Ihr eigener Schadensersatz-Anspruch durchdringt, haben Sie ein hohes Kostenrisiko... | ||
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* Sie stürzen auf einem '''eisglatten Gehweg''', weil nicht ordnungsgemäß gestreut wurde... | * Sie stürzen auf einem '''eisglatten Gehweg''', weil nicht ordnungsgemäß gestreut wurde... | ||
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+ | ==Weiterführende Links== | ||
+ | Siehe [[Rechtsschutzversicherung]] | ||
− | + | ==Quellenhinweis== | |
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008''). | Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008''). | ||
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Rechtsschutz für die Durchsetzung - nicht für die Abwehr - gesetzlicher Haftpflichtansprüche gegen einen Schädiger bei erlittenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, z. B. nach einem Verkehrsunfall
Siehe Rechtsschutzversicherung
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).