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− | zur Verteidigung gegen den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, wie z.B. | + | Rechtsschutz zur Verteidigung gegen den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, wie z.B. |
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* Anklage wegen '''fahrlässiger Körperverletzung''' | * Anklage wegen '''fahrlässiger Körperverletzung''' | ||
* Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen verkehrsrechtliche Strafvorschriften | * Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen verkehrsrechtliche Strafvorschriften | ||
− | + | ===Fallbeispiele=== | |
* Sie fahren aus '''Unachtsamkeit''' auf das Fahrzeug vor Ihnen auf, dessen Fahrer geringfügig verletzt wird. Prompt erhalten Sie eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung... | * Sie fahren aus '''Unachtsamkeit''' auf das Fahrzeug vor Ihnen auf, dessen Fahrer geringfügig verletzt wird. Prompt erhalten Sie eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung... | ||
* Es wird gegen Sie wegen '''angeblicher Straßenverkehrsgefährdung''' ermittelt... | * Es wird gegen Sie wegen '''angeblicher Straßenverkehrsgefährdung''' ermittelt... | ||
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+ | ==Anbieter== | ||
+ | Produkte zum Artikel: siehe [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index.php?title=Spezial:Anbieter#Rechtsschutz%20%3E%20Straf-%20und%20Manager-Rechtsschutz Anbieterseite] | ||
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+ | ==Weiterführende Links== | ||
+ | Siehe [[Rechtsschutzversicherung]] | ||
− | + | ==Quellenhinweis== | |
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008''). | Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008''). | ||
[[Kategorie:Rechtsschutz]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen--> | [[Kategorie:Rechtsschutz]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen--> |
Rechtsschutz zur Verteidigung gegen den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, wie z.B.
Produkte zum Artikel: siehe Anbieterseite
Siehe Rechtsschutzversicherung
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).