Straf-Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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zur Verteidigung gegen den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, wie z.B.  
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Rechtsschutz zur Verteidigung gegen den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, wie z.B.  
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* Anklage wegen '''fahrlässiger Körperverletzung'''  
 
* Anklage wegen '''fahrlässiger Körperverletzung'''  
 
* Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen verkehrsrechtliche Strafvorschriften  
 
* Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen verkehrsrechtliche Strafvorschriften  
  
  
'''Fallbeispiele:'''
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* Sie fahren aus '''Unachtsamkeit''' auf das Fahrzeug vor Ihnen auf, dessen Fahrer geringfügig verletzt wird. Prompt erhalten Sie eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung...  
 
* Sie fahren aus '''Unachtsamkeit''' auf das Fahrzeug vor Ihnen auf, dessen Fahrer geringfügig verletzt wird. Prompt erhalten Sie eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung...  
 
* Es wird gegen Sie wegen '''angeblicher Straßenverkehrsgefährdung''' ermittelt...  
 
* Es wird gegen Sie wegen '''angeblicher Straßenverkehrsgefährdung''' ermittelt...  
  
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==Anbieter==
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Produkte zum Artikel: siehe [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index.php?title=Spezial:Anbieter#Rechtsschutz%20%3E%20Straf-%20und%20Manager-Rechtsschutz Anbieterseite]
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Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008'').
 
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Version vom 18. Dezember 2009, 11:04 Uhr

Rechtsschutz zur Verteidigung gegen den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, wie z.B.


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Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).