Wohngebäudeversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

 
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'''Was ist eine Wohngebäudeversicherung'''
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==Dieser Überblick richtet sich in erster Linie an den interessierten Endverbraucher.==
  
Wohnen ist teuer. Nicht nur der Bau des eigenen Heims oder der Kauf einer Eigentumswohnung, sondern auch die leidigen Monatsmieten verschlingen heute einen großen Teil des Einkommens. Viel Geld fließt außerdem in die Einrichtung und Ausstattung. Um so wichtiger ist es, Hab und Gut finanziell ausreichend zum Beispiel für den Fall zu versichern, dass die Waschmaschine ausläuft, Einbrecher ein Fenster aufhebeln, ein Sturm das Dach abdeckt oder ein Feuer die Wohnung verwüstet.
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Sicherlich haben auch Sie viel Geld in Ihre eigenen vier Wände investiert. Und Ihr wertvoller materieller Besitz ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt. So kann z. B. ein Brand im Nu zerstören, was Sie sich in langen Jahren im wahrsten Sinne des Wortes aufgebaut haben. Die Wohngebäudeversicherung hilft in solch einem Fall.
  
'''Die Gebäudeversicherung'''
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===Welche Schäden sind über die Wohngebäudeversicherung abgesichert?===
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Die so genannte ”Verbundene Wohngebäudeversicherung” ersetzt im wesentlichen Schäden, die durch [[Wohngebäude: Versicherte Gefahren|Feuer, Leitungswasser, Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel]] entstehen.
  
Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, benötigt eine Gebäudeversicherung. Sie deckt Risiken durch Feuer und Leitungswasser sowie Sturm ab Windstärke acht und Hagelschäden ab. Versichert ist das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Das kann zum Beispiel ein fest verklebter Teppichboden oder eine Einbauküche sein. Aber auch Zentralheizungsanlagen und Sanitärinstallationen zählen dazu.  
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===Was ersetzt der Versicherer?===
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Im Schadenfall haben Sie den Anspruch auf folgende Leistungen:
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* Ist Ihr Haus durch einen Brand völlig zerstört, erhalten Sie den Neuwert ersetzt, so wie er sich unmittelbar vor Eintritt des Schadens darstellte.
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* Bei einem teilweise beschädigten Gebäude, z. B. durch Leitungswasser oder Sturm, erstattet der Versicherer die nötigen Reparaturkosten.
  
Wichtig: Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zur Wohngebäudeversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.  
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Manchmal ist eine Selbstbeteiligung zu tragen. Diese Regelung und der damit oftmals verbundene Beitragsrabatt, werden von den Versicherern sehr unterschiedlich gehandhabt.  
  
'''Vorteile einer Wohngebäudeversicherung'''
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===Was gehört zum Wohngebäude?===
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Ein Wohngebäude besteht nicht nur aus Dach und Wänden. Alle Dinge, die ein Haus bewohnbar machen, gehören ebenfalls dazu:
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* Heizungsanlage,
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* sanitäre Installationen,
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* elektrische Anlagen,
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* Einbauschränke,
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* festverlegte Fußbodenbeläge und
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* Zubehör, das zur Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient (z. B. gemeinschaftlich genutzte Waschmaschinen und Wäschetrockner sowie im Haus gelagerte Brennstoffvorräte).
  
Gebäudebesitzer brauchen ausreichenden Versicherungsschutz. Ist das Gebäude zerstört, bezahlt der Versicherer den ortsüblichen Neubauwert. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten ersetzt. Sind Wohnräume unbenutzbar, zahlt der Versicherer für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel sechs oder zwölf Monate, den Mietverlust oder den ortsüblichen Mietwert, wenn der Kunde die Räume selbst bewohnt hat.  
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Auch gehören außen am Gebäude angebrachte Antennen, Markisen und Überdachungen zum Gebäude. Dagegen müssen Nebengebäude, Zäune etc. bei den meisten Versicherern separat deklariert werden.
  
In der Regel sind die einzelnen Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagelschäden) in der verbundenen Wohngebäudeversicherung enthalten. Die Risiken können aber auch einzeln versichert werden.  
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===Wie vermeide ich eine Unterversicherung?===
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Unterversicherung bedeutet, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens ersetzt, da die von Ihnen festgelegte Versicherungssumme nicht dem tatsächlichen Wert des Gebäudes und seiner Bestandteile entspricht. Im Schadenfall bedeutet das ein großes Ärgernis, denn der Geldverlust ist weitaus höher als der durch eine niedrige Versicherungssumme eingesparte Beitrag. Somit ist es wichtig, eine ausreichende Versicherungssumme für Ihr Gebäude zu finden. Ausschlaggebend sind dafür zwei Komponenten:
  
Eine '''Feuerversicherung''' darf auf gar keinen Fall fehlen, denn wenn es brennt, dann oft richtig. Meist ist die Feuerpolice sogar Voraussetzung für einen Bankkredit zum Hausbau. Die Versicherung ist als Einzelpolice oder im Paket mit dem Schutz für die Risiken Sturm/Hagel und Leitungswasser zu haben. Versichert sind jeweils die Schäden am Haus und an festeingebautem Mobiliar wie Einbauschränken oder Teppichböden sowie die Abbruch- beziehungsweise Aufräumkosten.  
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====Die Ermittlung der Versicherungssumme des Gebäudes?====
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Verschiedene Methoden bieten sich zur Berechnung der Versicherungssumme an:
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* Sie haben Ihr Haus neu errichtet? Nennen Sie dem Versicherer die aktuellen Baukosten. Dieser wird für Sie die entsprechende Summe berechnen.
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* Sie selbst ermitteln die Versicherungssumme anhand eines vom Versicherer erhältlichen Ermittlungsbogens. Im Regelfall geschieht die Summenfestlegung auf Grundlage der Wohnfläche und der Ausstattungsmerkmale.
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* Wertgutachten von Bausachverständigen sind in den Bedingungen ebenfalls als Ermittlungsmethode aufgeführt, haben aber kaum eine praktische Bedeutung, da mit den Gutachten eher der Verkehrswert als die Baukosten ermittelt wird.
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* Manche Versicherer haben die komplizierte Systematik der Versicherungssummenberechnung vereinfacht und sind dazu übergegangen, den Versicherungsbeitrag nur noch nach der Wohn- und Nutzfläche zu berechnen.
  
Eine '''Sturmversicherung''' lohnt sich nach den schlimmen Erfahrungen der vergangenen Jahre in allen Teilen Deutschlands. Eigentümern von Fußbodenheizungen und allen Gebäudebesitzern in Regionen mit aggressivem Leitungswasser ist auch eine Leitungswasserversicherung dringend zu empfehlen.  
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Für alle Berechnungsmöglichkeiten gilt: Achten Sie darauf, dass ein Unterversicherungsverzicht Vertragsbestandteil wird: Der Versicherer verzichtet von Beginn an darauf, im Schadenfall eine Unterversicherung geltend zu machen. Das gilt natürlich nicht, wenn von Ihnen unzutreffende Angaben beim Abschluss gemacht wurden.
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====Der richtige Versicherungswert====
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Ausreichend ist eine Versicherungssumme außerdem nur dann, wenn sie auch zu einem späteren Zeitpunkt dem aktuellen Neubauwert Ihres Wohngebäudes entspricht. Doch die Baupreise ändern sich ständig und mit ihnen auch die Kosten, die im Schadenfall entstehen würden.
  
Gegen Extraprämie ist eine '''Elementarschadenversicherung''' zu haben, die als Zusatz zur Gebäudepolice abgeschlossen werden kann. Versichert sind u.a. Schäden durch Erdbeben, Erdrutsch und Überschwemmung.  
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Wir empfehlen somit, die Versicherung als "gleitende Neuwertversicherung" abzuschließen: Ihre Versicherungssumme wird automatisch der aktuellen Baupreisentwicklung angepasst.  
  
Der Preis für die Gebäudeversicherung richtet sich nach dem Alter und der Bauweise des Gebäudes, nach den versicherten Gefahren und nach dem Standort. Das Standardpaket für einen Altbau mit einer Wohnfläche von 140 Quadratmetern kostet etwa 260 Euro im Jahr, für einen Neubau etwa 230 Euro. Auch hier ist der Abschluss eines Vertrages mit Selbstbehalt in der Regel möglich.
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Bei den meisten Versicherern wird die Versicherungssumme in Mark des Jahres 1914 festgelegt. Diese Basisversicherungssumme bleibt unverändert, aber die Entwicklung der Baukosten wird durch den sogenannten gleitenden Neuwertfaktor, der jährlich überprüft wird, berücksichtigt. Dessen Änderungen schlagen sich in einem erhöhten oder reduzierten Beitrag nieder. Einige Versicherer bieten diesen Wert Mark 1914 nicht mehr an, sondern ändern stattdessen jährlich die zum Vertragsbeginn ermittelte DM-Versicherungssumme. Solange der Unterversicherungsverzicht Vertragsbestandteil bleibt, ist diese Variante ebenfalls ohne Bedenken zu empfehlen.
  
'''Abschluss einer Wohngebäudeversicherung'''  
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'''Wichtig:''' Melden Sie dem Versicherer auch nach Vertragsabschluß Wertverbesserungen, z.B. durch nachträgliche Um-, An- oder Ausbauten an, da diese bei einer Indexerhöhung natürlich nicht erfasst werden können.
  
Was man beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung beachten sollte
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===Welche Schäden sind von der Versicherung ausgeschlossen?===
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Die Wohngebäudeversicherung deckt nicht alle Schäden am Gebäude. Nachfolgend ein Auszug der Ausschlüsse, wobei zu beachten ist, dass die Versicherer ausgeschlossene Gefahren teilweise individuell in ihren Versicherungsschutz wieder mit einbeziehen können: Nicht versichert sind im Regelfall:
  
* Bei der Wohngebäudeversicherung ist die Wahl des richtigen Vertragstyps besonders wichtig. Sinnvoll ist es, einen Vertrag zu wählen, der sich automatisch an den steigenden Wert des Gebäudes anpasst. Nur so ist gewährleistet, dass der Versicherer im Schadenfall immer den jeweiligen Wiederbeschaffungswert zahlt. Um eine folgenreiche Unterversicherung zu vermeiden, muss die Basissumme stimmen.  
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* Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch.
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* Schäden durch Niederschläge, durch Grund- und Hochwasser, stehende und fließende Gewässer, witterungsbedingten Rückstau, Plansch- oder Reinigungswasser und Schäden durch Hausschwamm.
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* In der Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut und Lawinen sowie Schäden durch Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz, wenn diese Niederschläge durch unverschlossene oder undichte Türen, Fenster oder sonstige Öffnungen eindringen.
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* Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen, Erdbeben und Kernenergie.
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* Schäden, die vom Ihnen grob fahrlässig bzw. vorsätzlich verursacht werden. Bei grob fahrlässig verursachten Schäden erfolgt eine Quotelung das heißt: reguliert wird nach dem Grad der Fahrlässigkeit. Diese neue Regelung birgt allerdings einiges Konfliktpotenzial.
  
* Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Wert eines Wohngebäudes zu ermitteln. Holen Sie sich hierzu im Zweifelsfall Rat von einem sachkundigen Dritten. Wer dann das Antragsformular gemeinsam mit dem Versicherungsvertreter ausfüllt, geht auf Nummer Sicher. Zu beachten ist in jedem Fall, dass der Versicherung Wertveränderungen des Gebäudes durch An- oder Umbauten rechtzeitig mitgeteilt werden müssen.  
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===Was ist beim Kauf bzw. Verkauf des Gebäudes zu beachten?===
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Nach dem Versicherungsvertragsgesetz geht der Versicherungsvertrag zum Erwerbszeitpunkt mit allen Rechten und Pflichten auf einen Erwerber über.  
  
'''Was tun im Schadenfall (Wohngebäude)'''
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'''Aber:''' Bei einem Gebäudekauf wird der Käufer erst mit der grundbuchamtlichen Eintragung zum Eigentümer, also nicht mit Unterzeichnung des Kaufvertrages oder am Tage der Auflassung. Zum gleichen Zeitpunkt wird er Vertragspartner der Versicherung. Beachten Sie, dass sich die grundbuchamtliche Umschreibung über Monate hinziehen kann.
  
* Versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten, begeben Sie sich dabei aber selbst nicht in Gefahr.
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Der Käufer hat nun, wenn der Vertrag auf ihn übergegangen ist, ein außerordentliches Kündigungsrecht. Möchte er den Vertrag nicht behalten, kann er ihn innerhalb eines Monats nach der grundbuchamtlichen Umschreibung kündigen.  
* Rufen Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr.  
 
* Schließen Sie bei Leitungswasserschäden sofort den Haupthahn
 
* Lassen Sie zugefrorene Rohre und Heizkörper nur durch einen Fachmann auftauen.
 
* Geben Sie dem Versicherer alle wichtigen Auskünfte und Belege.
 
* Sichern Sie beschädigte oder zerstörte Gegenstände für die Schadenaufnahme.  
 
  
'''Kleines Lexikon zur Wohngebäudeversicherung'''
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'''Ausnahme:''' Er erfährt erst nach der Umschreibung von der Existenz des Versicherungsvertrages. Dann beginnt die Monatsfrist mit dem Tag der Kenntniserlangung. 
  
'''Basisversicherungssumme:''' Diese Summe muss ermittelt werden, um den Wert eines Gebäudes anzugeben. Die automatische regelmäßige Anpassung dieser Summe an die Wertsteigerung der Immobilie ist wichtig, damit der Versicherer bei einer Zerstörung des Gebäudes den ortsüblichen Neuwert ersetzt.  
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'''Eine Besonderheit:''' Wird der Vertrag gekündigt, schuldet der Verkäufer dem Versicherer trotzdem den Beitrag bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Vom Erwerber kann der Versicherer in diesem Fall keine Zahlungen verlangen.
  
'''Bausteinsystem:''' Angebot, bei dem der Versicherte seinen Versicherungsschutz aus mehreren Bausteinen zusammenstellen kann, beispielsweise die Gebäudeversicherung.
 
  
'''Entschädigungsgrenzen:''' Maximale Entschädigung durch den Versicherer. Aufräumungskosten sind manchmal beispielsweise mit maximal zehn Prozent der Versicherungssumme abgesichert.  
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==Anbieter==
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[http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index.php?title=Spezial:Anbieter#Wohngebäudeversicherung Anbieterseite]
  
'''Grobe Fahrlässigkeit:''' Der Versicherer kann seine Leistung verweigern und dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, wenn dieser beim Verlassen der Wohnung beispielsweise den Herd nicht ausschaltet.
 
  
'''Leistungsausschluss:''' Vertraglich festgelegte Ereignisse, bei denen es keine Versicherungsleistungen gibt.
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==Weiterführende Links==
  
'''Neuwert:''' Wert des Wohngebäudes nach dem ortsüblichen Neubauwert.
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[[Wohngebäude: Versicherte Gefahren]]
  
'''Selbstbeteiligung/Selbstbehalt:''' Festgelegter Betrag oder prozentualer Anteil, den der Versicherte im Schadenfall selbst zu übernehmen hat.
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[[Wohngebäude: Was tun im Schadenfall]]
  
'''Unterversicherung:''' Wenn Haus mit einer zu geringen Summe versichert sind, zahlt der Versicherer im Schadenfall nur anteilig.
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[[Kleines Lexikon zur Wohngebäudeversicherung]]
  
'''Versicherungssumme:''' Betrag, den der Versicherer im Schadenfall höchstens zu zahlen hat.
 
  
===Quellenhinweis===
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==Quellenhinweis==
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Wir bedanken uns bei dem [http://fairsicherungsmakler.de/ Verband der Fairsicherungsmakler®], der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte.
  
Die zentralen Teile des Artikels wurden mit freundlicher Genehmigung des „[http://www.klipp-und-klar.de Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar]“ zur Verfügung gestellt (Stand des Originaltextes 10.2007).
 
 
 
 
 
 
[[Kategorie:Private Sachversicherungen]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->
 
[[Kategorie:Private Sachversicherungen]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->

Version vom 22. Dezember 2009, 16:42 Uhr

Dieser Überblick richtet sich in erster Linie an den interessierten Endverbraucher.

Sicherlich haben auch Sie viel Geld in Ihre eigenen vier Wände investiert. Und Ihr wertvoller materieller Besitz ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt. So kann z. B. ein Brand im Nu zerstören, was Sie sich in langen Jahren im wahrsten Sinne des Wortes aufgebaut haben. Die Wohngebäudeversicherung hilft in solch einem Fall.

Welche Schäden sind über die Wohngebäudeversicherung abgesichert?

Die so genannte ”Verbundene Wohngebäudeversicherung” ersetzt im wesentlichen Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel entstehen.

Was ersetzt der Versicherer?

Im Schadenfall haben Sie den Anspruch auf folgende Leistungen:

Manchmal ist eine Selbstbeteiligung zu tragen. Diese Regelung und der damit oftmals verbundene Beitragsrabatt, werden von den Versicherern sehr unterschiedlich gehandhabt.

Was gehört zum Wohngebäude?

Ein Wohngebäude besteht nicht nur aus Dach und Wänden. Alle Dinge, die ein Haus bewohnbar machen, gehören ebenfalls dazu:

Auch gehören außen am Gebäude angebrachte Antennen, Markisen und Überdachungen zum Gebäude. Dagegen müssen Nebengebäude, Zäune etc. bei den meisten Versicherern separat deklariert werden.

Wie vermeide ich eine Unterversicherung?

Unterversicherung bedeutet, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens ersetzt, da die von Ihnen festgelegte Versicherungssumme nicht dem tatsächlichen Wert des Gebäudes und seiner Bestandteile entspricht. Im Schadenfall bedeutet das ein großes Ärgernis, denn der Geldverlust ist weitaus höher als der durch eine niedrige Versicherungssumme eingesparte Beitrag. Somit ist es wichtig, eine ausreichende Versicherungssumme für Ihr Gebäude zu finden. Ausschlaggebend sind dafür zwei Komponenten:

Die Ermittlung der Versicherungssumme des Gebäudes?

Verschiedene Methoden bieten sich zur Berechnung der Versicherungssumme an:

Für alle Berechnungsmöglichkeiten gilt: Achten Sie darauf, dass ein Unterversicherungsverzicht Vertragsbestandteil wird: Der Versicherer verzichtet von Beginn an darauf, im Schadenfall eine Unterversicherung geltend zu machen. Das gilt natürlich nicht, wenn von Ihnen unzutreffende Angaben beim Abschluss gemacht wurden.

Der richtige Versicherungswert

Ausreichend ist eine Versicherungssumme außerdem nur dann, wenn sie auch zu einem späteren Zeitpunkt dem aktuellen Neubauwert Ihres Wohngebäudes entspricht. Doch die Baupreise ändern sich ständig und mit ihnen auch die Kosten, die im Schadenfall entstehen würden.

Wir empfehlen somit, die Versicherung als "gleitende Neuwertversicherung" abzuschließen: Ihre Versicherungssumme wird automatisch der aktuellen Baupreisentwicklung angepasst.

Bei den meisten Versicherern wird die Versicherungssumme in Mark des Jahres 1914 festgelegt. Diese Basisversicherungssumme bleibt unverändert, aber die Entwicklung der Baukosten wird durch den sogenannten gleitenden Neuwertfaktor, der jährlich überprüft wird, berücksichtigt. Dessen Änderungen schlagen sich in einem erhöhten oder reduzierten Beitrag nieder. Einige Versicherer bieten diesen Wert Mark 1914 nicht mehr an, sondern ändern stattdessen jährlich die zum Vertragsbeginn ermittelte DM-Versicherungssumme. Solange der Unterversicherungsverzicht Vertragsbestandteil bleibt, ist diese Variante ebenfalls ohne Bedenken zu empfehlen.

Wichtig: Melden Sie dem Versicherer auch nach Vertragsabschluß Wertverbesserungen, z.B. durch nachträgliche Um-, An- oder Ausbauten an, da diese bei einer Indexerhöhung natürlich nicht erfasst werden können.

Welche Schäden sind von der Versicherung ausgeschlossen?

Die Wohngebäudeversicherung deckt nicht alle Schäden am Gebäude. Nachfolgend ein Auszug der Ausschlüsse, wobei zu beachten ist, dass die Versicherer ausgeschlossene Gefahren teilweise individuell in ihren Versicherungsschutz wieder mit einbeziehen können: Nicht versichert sind im Regelfall:

Was ist beim Kauf bzw. Verkauf des Gebäudes zu beachten?

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz geht der Versicherungsvertrag zum Erwerbszeitpunkt mit allen Rechten und Pflichten auf einen Erwerber über.

Aber: Bei einem Gebäudekauf wird der Käufer erst mit der grundbuchamtlichen Eintragung zum Eigentümer, also nicht mit Unterzeichnung des Kaufvertrages oder am Tage der Auflassung. Zum gleichen Zeitpunkt wird er Vertragspartner der Versicherung. Beachten Sie, dass sich die grundbuchamtliche Umschreibung über Monate hinziehen kann.

Der Käufer hat nun, wenn der Vertrag auf ihn übergegangen ist, ein außerordentliches Kündigungsrecht. Möchte er den Vertrag nicht behalten, kann er ihn innerhalb eines Monats nach der grundbuchamtlichen Umschreibung kündigen.

Ausnahme: Er erfährt erst nach der Umschreibung von der Existenz des Versicherungsvertrages. Dann beginnt die Monatsfrist mit dem Tag der Kenntniserlangung.

Eine Besonderheit: Wird der Vertrag gekündigt, schuldet der Verkäufer dem Versicherer trotzdem den Beitrag bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Vom Erwerber kann der Versicherer in diesem Fall keine Zahlungen verlangen.


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Weiterführende Links

Wohngebäude: Versicherte Gefahren

Wohngebäude: Was tun im Schadenfall

Kleines Lexikon zur Wohngebäudeversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns bei dem Verband der Fairsicherungsmakler®, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte.