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| * ''Elektrogeselle E macht Ansprüche gegen den Azubi S geltend, der beim Frühstück Kaffee umgestoßen und dadurch das Radio des E beschädigt hat.'' | | * ''Elektrogeselle E macht Ansprüche gegen den Azubi S geltend, der beim Frühstück Kaffee umgestoßen und dadurch das Radio des E beschädigt hat.'' |
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Aktuelle Version vom 6. Januar 2010, 12:18 Uhr
- des VN selbst oder der in Ziff. 7.5 (AHB) benannten Personen gegen die Mitversicherten
Beispiel:
- Elektromeister E macht Ansprüche gegen seinen Mitarbeiter S geltend, der bei Arbeiten die Bohrmaschine des E fallen gelassen und beschädigt hat.
- zwischen mehreren VN desselben Versicherungsvertrages,
Beispiel:
- A, B und C wohnen in einem Drei-Familienhaus und bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die eine HuG-HV für das Haus unterhält. A beschädigt bei Umzugstätigkeiten das Treppenhaus, B und C wollen Schadenersatz aus der HuG-HV.
- zwischen mehreren Mitversicherten desselben Versicherungsvertrages.
Beispiel:
- Elektrogeselle E macht Ansprüche gegen den Azubi S geltend, der beim Frühstück Kaffee umgestoßen und dadurch das Radio des E beschädigt hat.
Weiterführende Links
Siehe Private Haftpflichtversicherungen (PHV)