Hausratversicherung: Versicherte Sachen: Unterschied zwischen den Versionen

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Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte (aber keine Handelsware), die gewerblichen Zwecken dienen, sind ebenfalls mitversichert, solange sie sich nicht in Räumen befinden, die ausschließlich gewerblich genutzt werden. Alle genannten Gegenstände sind auch dann versichert, wenn sie fremdes Eigentum sind. Ausgenommen ist Hausrat von Untermietern.  
 
Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte (aber keine Handelsware), die gewerblichen Zwecken dienen, sind ebenfalls mitversichert, solange sie sich nicht in Räumen befinden, die ausschließlich gewerblich genutzt werden. Alle genannten Gegenstände sind auch dann versichert, wenn sie fremdes Eigentum sind. Ausgenommen ist Hausrat von Untermietern.  
  
Erweiterungen sind möglich, siehe Deckungskonzepte (HSR).  
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Mögliche Erweiterungen finden Sie im Artikel [[Deckungskonzepte (Hausrat)]].
  
Eingeschränkt, bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert sind Wertsachen.
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Eingeschränkt, bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert sind [[Wertsachen (Hausrat)|Wertsachen]].
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==Weiterführende Links==
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Siehe [[Hausratversicherung]]
  
  
  
 
[[Kategorie:Private Sachversicherungen]]
 
[[Kategorie:Private Sachversicherungen]]

Aktuelle Version vom 6. Januar 2010, 16:57 Uhr

Versichert sind alle Sachen, die zum Hausrat gehören. Dazu zählen laut Bedingungen die Dinge, die der Einrichtung dienen und die im Haushalt gebraucht oder verbraucht werden. Auch Antennen und Markisen sind versichert, wenn diese nur von Ihnen privat genutzt werden. Gegenstände, die fest in das Gebäude eingebaut sind, gehören ebenfalls zum Hausrat, wenn sie dem Mieter der versicherten Wohnung gehören. Was eine Einbauküche ist, entscheidet im Einzelfall der Versicherer - die meisten sogenannten Einbauküchen sind eigentlich nicht fest eingebaut.

Sofern der Mieter Fußbodenbelege verklebt oder fest montiert hat, dann sollte auch dies gesondert mit dem Hausratversicherer geklärt werden.

Darüber hinaus sind mitversichert: motorisierte Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Spielfahrzeuge, Kanus, Surfgeräte, Flugdrachen, Ruder-, Falt- und Schlauchboote.

Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte (aber keine Handelsware), die gewerblichen Zwecken dienen, sind ebenfalls mitversichert, solange sie sich nicht in Räumen befinden, die ausschließlich gewerblich genutzt werden. Alle genannten Gegenstände sind auch dann versichert, wenn sie fremdes Eigentum sind. Ausgenommen ist Hausrat von Untermietern.

Mögliche Erweiterungen finden Sie im Artikel Deckungskonzepte (Hausrat).

Eingeschränkt, bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert sind Wertsachen.


Weiterführende Links

Siehe Hausratversicherung