Hausratversicherung: Versicherungsort: Unterschied zwischen den Versionen

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Versicherungsort ist Ihre Wohnung. Dazu gehören auch Räume und Nebengebäude auf dem Grundstück, z.B. Keller, Waschküchen und Schuppen, die nur von Ihnen genutzt werden. Auch in gemeinschaftlich genutzten Räumen sind der Wäschetrockner und die Waschmaschine versichert, die Ihnen gehören. Garagen zählen auch dann zum Versicherungsort, wenn sie nicht direkt auf dem Grundstück, wohl aber in dessen Nähe stehen.
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Der Versicherungsort ist die Wohnung des VN. Dazu gehören auch Räume und Nebengebäude auf dem Grundstück, z.B. Keller, Waschküchen und Schuppen, die nur von diesem genutzt werden. Auch in gemeinschaftlich genutzten Räumen sind der Wäschetrockner und die Waschmaschine versichert, die dem VN gehören. Garagen zählen auch dann zum Versicherungsort, wenn sie nicht direkt auf dem Grundstück, wohl aber in dessen Nähe stehen.
  
Darüber hinaus gilt die sogenannte Außenversicherung. Danach sind Hausratgegenstände weltweit auch dann versichert, wenn sie sich nicht in Ihrer Wohnung, aber in anderen Gebäuden (Hotel, Appartments etc.) befinden. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Sachen Ihnen oder jemandem, mit dem Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, gehören (nicht Untermieter, siehe versicherte Sachen) und dass sich die Sachen nur vorübergehend (bis max. drei Monate) nicht in der Wohnung befinden. Ihr Hausrat ist also auch versichert, wenn Sie ihn auf Reisen mitnehmen. Nicht versichert sind dagegen Sachen, die Sie für längere Zeit mit ins Wochenendhaus nehmen (auch nicht während der ersten drei Monate).  
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Darüber hinaus gilt die sogenannte Außenversicherung. Danach sind Hausratgegenstände weltweit auch dann versichert, wenn sie sich nicht in der Wohnung des VN, aber in anderen Gebäuden (Hotel, Appartments etc.) befinden. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Sachen dem VN oder jemandem, mit dem dieser in häuslicher Gemeinschaft lebt, gehören (nicht Untermieter, siehe [[Versicherte Sachen (Hausrat)|versicherte Sachen]]) und dass sich die Sachen nur vorübergehend (bis max. drei Monate) nicht in der Wohnung befinden. Der Hausrat ist also auch versichert, wenn der VN diesen auf Reisen mitnimmt. Nicht versichert sind dagegen Sachen, die der VN für längere Zeit mit in sein Wochenendhaus nimmt (auch nicht während der ersten drei Monate).  
  
Als vorübergehend gilt auch, wenn Sie oder jemand, mit dem Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, zur Ausbildung, zum Wehr- oder Zivildienst länger als drei Monate nicht in der versicherten Wohnung wohnt, solange kein eigener Haushalt gegründet wird.
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Als vorübergehend gilt ferner, wenn der VN oder jemand, mit dem dieser in häuslicher Gemeinschaft lebt, zur Ausbildung, zum Wehr- oder Zivildienst länger als drei Monate nicht in der versicherten Wohnung wohnt - solange kein eigener Haushalt gegründet wird.
 
 
Für die Außenversicherung gilt eine Entschädigungsgrenze von 10 % der Versicherungssumme. Maximal werden 10.226 Euro bzw. (bei neueren Euro-Tarifen) ein gerundeter Wert gezahlt.
 
  
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Für die Außenversicherung gilt in der Regel eine Entschädigungsgrenze von 10 % der [[Versicherungssumme (Hausrat)|Versicherungssumme]]. Zusätzlich wird ein maximaler Betrag festgelegt, der bei den Versicherungsunternehmen variieren kann.
  
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==Weiterführende Links==
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[[Hausratversicherung]]
  
 
[[Kategorie:Private Sachversicherungen]]
 
[[Kategorie:Private Sachversicherungen]]

Aktuelle Version vom 6. Januar 2010, 17:29 Uhr

Der Versicherungsort ist die Wohnung des VN. Dazu gehören auch Räume und Nebengebäude auf dem Grundstück, z.B. Keller, Waschküchen und Schuppen, die nur von diesem genutzt werden. Auch in gemeinschaftlich genutzten Räumen sind der Wäschetrockner und die Waschmaschine versichert, die dem VN gehören. Garagen zählen auch dann zum Versicherungsort, wenn sie nicht direkt auf dem Grundstück, wohl aber in dessen Nähe stehen.

Darüber hinaus gilt die sogenannte Außenversicherung. Danach sind Hausratgegenstände weltweit auch dann versichert, wenn sie sich nicht in der Wohnung des VN, aber in anderen Gebäuden (Hotel, Appartments etc.) befinden. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Sachen dem VN oder jemandem, mit dem dieser in häuslicher Gemeinschaft lebt, gehören (nicht Untermieter, siehe versicherte Sachen) und dass sich die Sachen nur vorübergehend (bis max. drei Monate) nicht in der Wohnung befinden. Der Hausrat ist also auch versichert, wenn der VN diesen auf Reisen mitnimmt. Nicht versichert sind dagegen Sachen, die der VN für längere Zeit mit in sein Wochenendhaus nimmt (auch nicht während der ersten drei Monate).

Als vorübergehend gilt ferner, wenn der VN oder jemand, mit dem dieser in häuslicher Gemeinschaft lebt, zur Ausbildung, zum Wehr- oder Zivildienst länger als drei Monate nicht in der versicherten Wohnung wohnt - solange kein eigener Haushalt gegründet wird.

Für die Außenversicherung gilt in der Regel eine Entschädigungsgrenze von 10 % der Versicherungssumme. Zusätzlich wird ein maximaler Betrag festgelegt, der bei den Versicherungsunternehmen variieren kann.

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