Hausratversicherung: Einbruchdiebstahl incl Raub Vandalismus: Unterschied zwischen den Versionen

 
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====Von Einbruchdiebstahl ist die Rede, wenn...====
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===Von Einbruchdiebstahl ist die Rede, wenn...===
  
 
* jemand in den Raum eines Gebäudes einbricht oder einsteigt  
 
* jemand in den Raum eines Gebäudes einbricht oder einsteigt  
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* jemand in den Raum eines Gebäudes mit richtigem Schlüssel eindringt, den er sich (auch außerhalb der Wohnung) durch Raub oder Diebstahl angeeignet hat  
 
* jemand in den Raum eines Gebäudes mit richtigem Schlüssel eindringt, den er sich (auch außerhalb der Wohnung) durch Raub oder Diebstahl angeeignet hat  
  
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===Von Raub ist die Rede, wenn..===
  
====Von Raub ist die Rede, wenn..====
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* gegen jemanden Gewalt angewendet wird, damit dieser sich nicht gegen den Diebstahl versicherter Sachen wehren kann
  
* gegen Sie Gewalt angewendet wird, damit Sie sich nicht gegen Diebstahl versicherter Sachen wehren können
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* jemand sich versicherte Sachen wegnehmen lässt oder herausgibt, weil diesem eine Gewalttat in der Wohnung angedroht wird
  
* Sie sich versicherte Sachen wegnehmen lassen oder herausgeben, weil Ihnen eine Gewalttat in der Wohnung angedroht wird
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* jemandem versicherte Sachen weggenommen werden, weil dieser z.B. durch einen Unfall verletzt ist und sich darum nicht wehren kann
  
* Ihnen versicherte Sachen weggenommen werden, weil Sie z.B. durch einen Unfall verletzt sind und sich darum nicht wehren können
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===Von Vandalismus ist die Rede, wenn... ===
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* der Täter nach einem Einbruch versicherte Sachen beschädigt oder zerstört, z.B. Schränke mit Farbe beschmiert, Polster zerschneidet, Porzellan herunterwirft.
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* Bei allen versicherten Gefahren sind auch Schäden, die als unmittelbare Folge eines versicherten Ereignisses entstehen, mitversichert. Hierzu zählen z.B. Beschädigungen durch Löschwasser.
  
  
====Von Vandalismus ist die Rede, wenn... ====
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==Weiterführende Links==
  
* der Täter nach einem Einbruch versicherte Sachen beschädigt oder zerstört, z.B. Schränke mit Farbe beschmiert, Polster zerschneidet, Porzellan herunterwirft.
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Siehe [[Hausratversicherung|Hausratversicherung]]
  
* Bei allen versicherten Gefahren sind auch Schäden, die als unmittelbare Folge eines versicherten Ereignisses entstehen, mitversichert. Hierzu zählen z.B. Beschädigungen durch Löschwasser.
 
  
  
  
 
[[Kategorie:Private Sachversicherungen]]
 
[[Kategorie:Private Sachversicherungen]]

Aktuelle Version vom 6. Januar 2010, 17:37 Uhr

Von Einbruchdiebstahl ist die Rede, wenn...

Von Raub ist die Rede, wenn..

Von Vandalismus ist die Rede, wenn...


Weiterführende Links

Siehe Hausratversicherung