Hausratversicherung: Wertsachen: Unterschied zwischen den Versionen

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Wertsachen sind Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, alle Sachen aus Gold, Platin oder Silber, Briefmarken, Münzen, Telefonkarten, Medaillen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken, Collagen und alle Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten). Nicht dazu zählen Möbelstücke.  
 
Wertsachen sind Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, alle Sachen aus Gold, Platin oder Silber, Briefmarken, Münzen, Telefonkarten, Medaillen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken, Collagen und alle Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten). Nicht dazu zählen Möbelstücke.  
  
Für Wertsachen ist in den Bedingungen eine Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme vorgesehen. Wenn also zu Ihrem Hausrat Gegenstände gehören, die als Wertsachen gelten, müssen Sie sich die Mühe machen, deren Wert möglichst genau zu errechnen. Ausschlaggebend ist der Wiederbeschaffungspreis (z.B. Ermittlung durch ein Wertgutachten). Nur so können Sie feststellen, ob die Begrenzung 20 % der Versicherungssumme ausreichend ist. Im Zweifelsfall immer mit dem Versicherer schriftlich abklären.
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Für Wertsachen ist in den Bedingungen eine Entschädigungsgrenze von 20 % der [[Versicherungssumme (Hausrat)|Versicherungssumme]] vorgesehen. Wenn also zu dem Hausrat Gegenstände gehören, die als Wertsachen gelten, muss der VN sich die Mühe machen, deren Wert möglichst genau zu errechnen. Ausschlaggebend ist der Wiederbeschaffungspreis (z.B. Ermittlung durch ein Wertgutachten). Nur so kann festgestellt werden, ob die Begrenzung 20 % der Versicherungssumme ausreichend ist. Im Zweifelsfall immer mit dem Versicherer schriftlich abklären.
  
Möglichkeiten, diese Entschädigungsgrenze zu erhöhen, sind unter dem Suchwort Deckungskonzepte (HSR)genannt.
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Mögliche Erweiterungen finden Sie im Artikel [[Deckungskonzepte (Hausrat)]].
 
   
 
   
Neben der 20 %igen Entschädigungsgrenze gelten für bestimmte Wertsachen folgende Begrenzungen: 1.000 Euro für Bargeld, 2.500 Euro für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere, 20.000 Euro für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Telefonkarten, Medaillen und Sachen aus Gold oder Platin.  
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Neben der 20 %igen Entschädigungsgrenze gelten im Regelfall für bestimmte Wertsachen folgende Begrenzungen (je nach Versicherer können die genannten Summengrenzen abweichen):  
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*1.000 Euro für Bargeld,  
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*2.500 - 3.000 Euro für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere,  
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*20.000 Euro für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Telefonkarten, Medaillen und Sachen aus Gold oder Platin.  
  
Die Grenzen gelten nicht, wenn sich die '''Sachen in einem Tresor'''  befinden, der folgende Merkmale hat: Verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür. Haben Sie ein Sicherheitsbehältnis mit anderen Eigenschaften, können Sie den Versicherer fragen, ob er dieses als Aufbewahrungsort akzeptiert.
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Erhöhte Summengerenzen gelten, wenn sich die '''Sachen in einem Tresor'''  befinden, der folgende Merkmale hat:  
  
Für  Wohnungen mit besonders hochwertigem Hausrat gibt es spezielle Konzepte. Bitte schauen Sie unter dem Suchwort Deckungskonzepte (HSR) und unter dem Suchwort Allgefahrendeckung (HSR) nach.
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Verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür. Ist ein Sicherheitsbehältnis mit anderen Eigenschaften vorhanden, kann der VN den Versicherer fragen, ob er dieses als Aufbewahrungsort akzeptiert.
  
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Für  Wohnungen mit besonders hochwertigem Hausrat gibt es spezielle Konzepte, die höhere Deckungssummen und besseren Umfang bieten. Bitte schauen Sie unter  [[Deckungskonzepte (Hausrat)]] und [[Allgefahrendeckung (Hausrat)]] nach.
  
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==Weiterführende Links==
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Siehe [[Hausratversicherung]]
  
  
 
[[Kategorie:Private Sachversicherungen]]
 
[[Kategorie:Private Sachversicherungen]]

Aktuelle Version vom 6. Januar 2010, 17:39 Uhr

Wertsachen sind Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, alle Sachen aus Gold, Platin oder Silber, Briefmarken, Münzen, Telefonkarten, Medaillen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken, Collagen und alle Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten). Nicht dazu zählen Möbelstücke.

Für Wertsachen ist in den Bedingungen eine Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme vorgesehen. Wenn also zu dem Hausrat Gegenstände gehören, die als Wertsachen gelten, muss der VN sich die Mühe machen, deren Wert möglichst genau zu errechnen. Ausschlaggebend ist der Wiederbeschaffungspreis (z.B. Ermittlung durch ein Wertgutachten). Nur so kann festgestellt werden, ob die Begrenzung 20 % der Versicherungssumme ausreichend ist. Im Zweifelsfall immer mit dem Versicherer schriftlich abklären.

Mögliche Erweiterungen finden Sie im Artikel Deckungskonzepte (Hausrat).

Neben der 20 %igen Entschädigungsgrenze gelten im Regelfall für bestimmte Wertsachen folgende Begrenzungen (je nach Versicherer können die genannten Summengrenzen abweichen):

Erhöhte Summengerenzen gelten, wenn sich die Sachen in einem Tresor befinden, der folgende Merkmale hat:

Verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür. Ist ein Sicherheitsbehältnis mit anderen Eigenschaften vorhanden, kann der VN den Versicherer fragen, ob er dieses als Aufbewahrungsort akzeptiert.

Für Wohnungen mit besonders hochwertigem Hausrat gibt es spezielle Konzepte, die höhere Deckungssummen und besseren Umfang bieten. Bitte schauen Sie unter Deckungskonzepte (Hausrat) und Allgefahrendeckung (Hausrat) nach.


Weiterführende Links

Siehe Hausratversicherung