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Bei der Glasversicherung liegt ein Versicherungsfall vor, wenn die versicherte Glasscheibe zerbrochen ist. Die Schadensursache ist mit Ausnahme der Ausschlüsse unbedeutend. | Bei der Glasversicherung liegt ein Versicherungsfall vor, wenn die versicherte Glasscheibe zerbrochen ist. Die Schadensursache ist mit Ausnahme der Ausschlüsse unbedeutend. | ||
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Da über die Hausratversicherung das Risiko des Glasbruchs nicht abgedeckt ist (Ausnahmen bei Brand oder Sturm möglich), empfiehlt es sich eventuell, eine separate Haushaltsglasversicherung abzuschließen.
Bei der Glasversicherung liegt ein Versicherungsfall vor, wenn die versicherte Glasscheibe zerbrochen ist. Die Schadensursache ist mit Ausnahme der Ausschlüsse unbedeutend.
Siehe Hausratversicherung