Hausratversicherung: Bauarbeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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Werden am Gebäude Bauarbeiten durchgeführt und vielleicht auch ein Gerüst aufgestellt, ist dieses dem Versicherer mitzuteilen. Im Regelfall sendet der Versicherer dem VN Hinweise, wie dieser sich zu verhalten hat.
 
 
Werden an Ihrem Haus Bauarbeiten durchgeführt und vielleicht auch ein Gerüst aufgestellt, müssen Sie dem Versicherer dies mitteilen. Im Regelfall bekommen Sie dann einige Hinweise vom Versicherer, wie Sie sich zu verhalten haben.
 
  
  
 
==Weiterführende Links==
 
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Siehe [[Hausratversicherung]]
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[[Kategorie:Private Sachversicherungen]]
 
[[Kategorie:Private Sachversicherungen]]

Aktuelle Version vom 6. Januar 2010, 17:46 Uhr

Werden am Gebäude Bauarbeiten durchgeführt und vielleicht auch ein Gerüst aufgestellt, ist dieses dem Versicherer mitzuteilen. Im Regelfall sendet der Versicherer dem VN Hinweise, wie dieser sich zu verhalten hat.


Weiterführende Links

Siehe Hausratversicherung