Gewerbliche Sachversicherung: Leitungswasserversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 7. Januar 2010, 11:59 Uhr

Die Gefahren eines Leitungswasserschadens werden meist unterschätzt. Schäden in fünfstelliger Höhe sind an der Tagesordnung.

Versichert sind u.a. bestimmungswidrig austretendes Wasser aus den festverlegten Zu- und Ableitungsrohren, den sonstigen mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtungen und den Anlagen der Warmwasser- und Dampfheizung.

Nicht versichert sind dagegen Wasserschäden, die u.a. durch Regenwasser oder durch den Rückstau von Grundwasser aufgrund von starken Regenfällen herbeigeführt werden.


Weiterführende Links

Gewerbliche Sachversicherung: Versicherte Gefahren