CrossCompliance-Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 7. Januar 2010, 12:58 Uhr

Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen von Landwirten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten zur Abwehr von Kürzungen landwirtschaftlicher Direktzahlungen wegen eines Verstoßes gegen Cross-Compliance-Richtlinien. Der CrossCompliance-Rechtsschutz kann als Zusatzbaustein zum Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz abgesichert werden.

Das könnte auch Ihnen passieren:


Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de.