Opfer-Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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für die Vertretung als Nebenkläger, Verletztenbeistand oder im Täter-Opferausgleich bei Verletzung durch eine '''schwere Straftat''', wie z.B.  
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* Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung  
 
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* Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit  
 
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Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008'').
 
  
 
   
 
   
 
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Aktuelle Version vom 7. Januar 2010, 13:08 Uhr

Rechtsschutz für die Vertretung als Nebenkläger, Verletztenbeistand oder im Täter-Opferausgleich bei Verletzung durch eine schwere Straftat, wie z.B.

Fallbeispiel:

Sie wurden bei einem Zugunglück schwer verletzt. Zur Wahrung Ihrer Interessen im Strafverfahren gegen den Verantwortlichen müssen Sie als Nebenkläger auftreten...


Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de.